Michael: Rücklastschrift

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Artikel im Internet bestellt. Vereinbart war eine versandkostenfreie Lieferung und Zahlung per Lastschrift.

Da mir nun aber doch Versandkosten berechnet wurden, habe ich die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgewiesen und die Sache in einer E-Mail erklärt.

Nun habe ich eine neue Rechnung bekommen. Hier werden mir nun die Gebühren der Rücklastschrift, zusätzliche Kosten des Unternehmens und abermals die Versandkosten berechnet. In den AGB des Unternehmens ist zum Thema Lastschrift / -rückgabe nichts zu finden.

Ich würde nun nur den ursprünglichen Kaufpreis bezahlen, schließlich ist es doch deren Verschulden, dass sie mir eine überhöhte Rechnung ausgestellt haben, oder wie seht Ihr das?

Kann mir hier jemand Hinweise hierzu geben? Muss ich auch die Kosten der Lastschriftrückgabe tragen? In welchen Gesetzen / Paragraphen ist dazu etwas zu finden?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Michael

  1. Hell-O!

    Kann mir hier jemand Hinweise hierzu geben?

    Infos rund um den Zahlungsverkehr findest du auf dieser Seite, dort dürfte dich insbesondere das Kapitel zur Rückgabe von Lastschriften interessieren.

    Siechfred

    --
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    1. Hi Siechfred,

      Infos rund um den Zahlungsverkehr findest du auf dieser Seite, dort dürfte dich insbesondere das Kapitel zur Rückgabe von Lastschriften interessieren.

      vielen Dank, das beantwortet meine im Thread über Telekom-Probleme leider unbeantwortet gebliebene Frage.

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
  2. hi,

    Da mir nun aber doch Versandkosten berechnet wurden, habe ich die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgewiesen und die Sache in einer E-Mail erklärt.

    Warum hast du nicht versucht, das zu klären, _bevor_ du Widerspruch gegen die Lastschrift-Abbuchung einlegst?

    Nun habe ich eine neue Rechnung bekommen. Hier werden mir nun die Gebühren der Rücklastschrift, zusätzliche Kosten des Unternehmens und abermals die Versandkosten berechnet.

    Bis auf die abermals berechneten Versandkosten würde ich der Position des Händlers zustimmen - dadurch, dass du gleich die Lastschrift zurückgerufen hast, hast du unnötige Kosten verursacht.
    Hättest du das im Vorfeld zu klären versucht, hätte dir der Händler mit minimalem Kostenaufwand einfach den Differenzbetrag zurücküberweisen oder sonstwie erstatten können.
    Ein "geplatzte" Lastschrift kostet aber erst mal ordentlich (Straf-)Gebühren bei der Bank.

    Muss ich auch die Kosten der Lastschriftrückgabe tragen?

    Ein vernünftiger Händler sollte das in seinen AGB geregelt haben (und zwar so, dass du diese Kosten trägst - schließlich ist es dein Verschulden, wenn du nicht zunächst versuchst, die Sache mit ihm zu klären).

    Und ein vernünftiger Kunde hätte m.E. vorher versucht, es zu klären.

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. Hi,

      Ein vernünftiger Händler sollte das in seinen AGB geregelt haben (und zwar so, dass du diese Kosten trägst - schließlich ist es dein Verschulden, wenn du nicht zunächst versuchst, die Sache mit ihm zu klären).

      Ich habe zwar mit "hilfreich" gestimmt, aber eine Anmerkung hierzu:

      Es ist IMHO *einzig* das Verschulden des Händlers! *Aber:* Der Kunde hat die *Pflicht*, den Schaden zu *minimieren*! Insofern ...

      Und ein vernünftiger Kunde hätte m.E. vorher versucht, es zu klären.

      ... kann man dem nur zustimmen.

      Andererseits: Wenn der Händler so penetrant unverschämt ist, daß er den Versandkostenanteil *nochmal* in Rechnung stellt, dann wäre bei mir wohl der Geduldsfaden schon arg strapaziert - d.h., die Ware mit einem "Nichtgefallen" wieder unterwegs zum Händler - bei teureren Dingen ja auch noch versandkostenfrei ...

      Gruß, Cybaer

      --
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    2. Bis auf die abermals berechneten Versandkosten würde ich der Position des Händlers zustimmen - dadurch, dass du gleich die Lastschrift zurückgerufen hast, hast du unnötige Kosten verursacht.

      Durch den Abbuchungsfehler des Händlers, hat sich dieser selbst verschuldet. Warum soll man irgendwelche für den Händler kostensparende Wege gehen, wenn dieser noch nicht einmal eines seiner wichtigsten Instrumente beherrscht? Eine vernünftige Abrechnung ist das A und O um Kunden binden zu können. Entstehen Fehler, sollte der Händler eben auch mit den Folgen seiner Taten leben müssen.

      Überhebener Vergleich:
      Wenn mir jemand Geld aus dem Portemonnai klaut, frage ich ihn ja auch nicht erst warum er das gemacht hat..

      1. Hi,

        Durch den Abbuchungsfehler des Händlers, hat sich dieser selbst verschuldet. Warum soll man irgendwelche für den Händler kostensparende Wege gehen, wenn dieser noch nicht einmal eines seiner wichtigsten Instrumente beherrscht?

        Weil *jeder* eine "Schadensminimierungspflicht" hat. Ich vermute, Du findest dazu auch etwas, wenn Du googelst ...

        Eine vernünftige Abrechnung ist das A und O um Kunden binden zu können. Entstehen Fehler, sollte der Händler eben auch mit den Folgen seiner Taten leben müssen.

        Und die Pflicht eines jeden denkenden Menschen ist es eben, die Kosten für *alle* Seiten zu minimieren. Und eine E-Mail ist schnell geschrieben und verursacht keine Kosten, im Vergleich zu einer Gebühr für die Rücklastschrift.

        Und weil es immer wieder Heiopeios gibt, die so etwas nicht bedenken, stranden solche "Aber ich habe doch Recht! Der Fehler lag beim Anderen"-Heiopeos mit schöner Regelmäßigkeit vor Gericht ...

        Wenn mir jemand Geld aus dem Portemonnai klaut, frage ich ihn ja auch nicht erst warum er das gemacht hat..

        Um noch einen Hinkefuß hinterherzusetzen: Wenn Du ihn erwischt, darfst Du ihn trotzdkrankenhausreif prügeln ...

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Um noch einen Hinkefuß hinterherzusetzen: Wenn Du ihn erwischt, darfst Du ihn trotzdkrankenhausreif prügeln ...

          "... trotzdem *nicht* krankenhausreif prügeln ..." ;)

          Gruß, Cybaer

          --
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          1. Um noch einen Hinkefuß hinterherzusetzen: Wenn Du ihn erwischt, darfst Du ihn trotzdkrankenhausreif prügeln ...

            "... trotzdem *nicht* krankenhausreif prügeln ..." ;)

            Gruß, Cybaer

            Ich meinte auch eine Anzeige, keine Gewalt ;)

            Rechte und Pflichten, hin und her..
            In meiner Weltauffassung ist der Kunde König und der Händler hat gefälligst seiner Nase nach zu tanzen und nicht umgekehrt.
            Diese Kostenminimalisierungspflicht mag schön für Händler sein, werden so Fehler doch sparsam beglichen, aber die Wirkung ist meiner Meinung nach nicht die Richtige.
            Wer mist baut, so dass der Kunde im Nachteil ist, sollte das auch erheblich am Geldbeutel spüren dürfen um in Zukunft diesen Fehler nicht noch einmal zu machen.

            1. Hi,

              In meiner Weltauffassung ist der Kunde König und der Händler hat gefälligst seiner Nase nach zu tanzen und nicht umgekehrt.

              Und genau diee Einstellung ist u.a. ein Grund, das in Deutschland alles bis auf den letzen Furz per Gesetz geregelt werden muss.

              Ich gratuliere dir, das du zu den Leuten gehörst, die nicht in der Lage sind, mit einem Lieferanten anständig zu kommunizieren, sondern diesen zu behandeln, als wäre es ein Leibeigener.

              Gehst du mit deinem Chef auch so um? Immerhin verdient er ja mit dir sein Geld und hat deshalb auch nach deiner Pfeife zu tanzen, oder?

            2. Hi,

              Wer mist baut, so dass der Kunde im Nachteil ist, sollte das auch erheblich am Geldbeutel spüren dürfen um in Zukunft diesen Fehler nicht noch einmal zu machen.

              genau, und du machst nie Fehler und es kann dir deswegen auch völlig egal sein, ob deine Mitmenschen eine "ich-hab-doch-Recht-und-der-andere-soll-bluten"-Mentalität an den Tag legen oder ob sie auch mal ihr Gehirn _und_ ihre Vernunft einschalten, bevor sie gleich auf den anderen losprügeln.

              Schönen Sonntag noch!
              O'Brien

              --
              Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
        2. Hallo.

          Weil *jeder* eine "Schadensminimierungspflicht" hat. Ich vermute, Du findest dazu auch etwas, wenn Du googelst ...

          Nein, habe ich nicht. Zeigst du mir kurz, was du meinst oder formulierst du es so, dass Suchmaschinen mehr ausgeben als seitenweise AGB und privates Vertragswerk?
          MfG, at

          1. Hell-O!

            Weil *jeder* eine "Schadensminimierungspflicht" hat. Ich vermute, Du findest dazu auch etwas, wenn Du googelst ...
            Nein, habe ich nicht.

            Naja, es ist halt ein ziemlich allgemeiner Begriff.

            Zeigst du mir kurz, was du meinst oder formulierst du es so, dass Suchmaschinen mehr ausgeben als seitenweise AGB und privates Vertragswerk?

            Das ist etwas kompliziert. Vereinfacht heißt "Schadensminimierungspflicht" die Pflicht aller Beteiligten, den eintretenden Schaden möglichst klein zu halten bzw. alle zumutbaren Mittel auszuschöpfen, um den eingetretenen Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Zugegeben ziemlich schwammig, weshalb es landauf landab tausende Urteile zu diesem Thema gibt, vom Amtsgericht Hintertupfingen bis hin zum Bundesgerichtshof. Um mögliche Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, werden bestimmte Schadensminimierungspflichten vorab in AGBs geregelt, weshalb du bei Google Schwierigkeiten hast, etwas neben diesen AGB zu finden.

            Siechfred

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            1. Hallo.

              Vereinfacht heißt "Schadensminimierungspflicht" die Pflicht aller Beteiligten, den eintretenden Schaden möglichst klein zu halten bzw. alle zumutbaren Mittel auszuschöpfen, um den eingetretenen Schaden nicht noch größer werden zu lassen.

              Prima, dann sollte eine Bank also gar keine Gebühren für Rücklastschriften verlangen dürfen.
              MfG, at

              1. Hell-O!

                Prima, dann sollte eine Bank also gar keine Gebühren für Rücklastschriften verlangen dürfen.

                Ja, auf eine entsprechende Quelle hatte ich bereits verwiesen.

                Siechfred

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