wahsaga: Rücklastschrift

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hi,

Da mir nun aber doch Versandkosten berechnet wurden, habe ich die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgewiesen und die Sache in einer E-Mail erklärt.

Warum hast du nicht versucht, das zu klären, _bevor_ du Widerspruch gegen die Lastschrift-Abbuchung einlegst?

Nun habe ich eine neue Rechnung bekommen. Hier werden mir nun die Gebühren der Rücklastschrift, zusätzliche Kosten des Unternehmens und abermals die Versandkosten berechnet.

Bis auf die abermals berechneten Versandkosten würde ich der Position des Händlers zustimmen - dadurch, dass du gleich die Lastschrift zurückgerufen hast, hast du unnötige Kosten verursacht.
Hättest du das im Vorfeld zu klären versucht, hätte dir der Händler mit minimalem Kostenaufwand einfach den Differenzbetrag zurücküberweisen oder sonstwie erstatten können.
Ein "geplatzte" Lastschrift kostet aber erst mal ordentlich (Straf-)Gebühren bei der Bank.

Muss ich auch die Kosten der Lastschriftrückgabe tragen?

Ein vernünftiger Händler sollte das in seinen AGB geregelt haben (und zwar so, dass du diese Kosten trägst - schließlich ist es dein Verschulden, wenn du nicht zunächst versuchst, die Sache mit ihm zu klären).

Und ein vernünftiger Kunde hätte m.E. vorher versucht, es zu klären.

gruß,
wahsaga

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