sebbel: Rücklastschrift

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Bis auf die abermals berechneten Versandkosten würde ich der Position des Händlers zustimmen - dadurch, dass du gleich die Lastschrift zurückgerufen hast, hast du unnötige Kosten verursacht.

Durch den Abbuchungsfehler des Händlers, hat sich dieser selbst verschuldet. Warum soll man irgendwelche für den Händler kostensparende Wege gehen, wenn dieser noch nicht einmal eines seiner wichtigsten Instrumente beherrscht? Eine vernünftige Abrechnung ist das A und O um Kunden binden zu können. Entstehen Fehler, sollte der Händler eben auch mit den Folgen seiner Taten leben müssen.

Überhebener Vergleich:
Wenn mir jemand Geld aus dem Portemonnai klaut, frage ich ihn ja auch nicht erst warum er das gemacht hat..