Cybaer: Rücklastschrift

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Hi,

Durch den Abbuchungsfehler des Händlers, hat sich dieser selbst verschuldet. Warum soll man irgendwelche für den Händler kostensparende Wege gehen, wenn dieser noch nicht einmal eines seiner wichtigsten Instrumente beherrscht?

Weil *jeder* eine "Schadensminimierungspflicht" hat. Ich vermute, Du findest dazu auch etwas, wenn Du googelst ...

Eine vernünftige Abrechnung ist das A und O um Kunden binden zu können. Entstehen Fehler, sollte der Händler eben auch mit den Folgen seiner Taten leben müssen.

Und die Pflicht eines jeden denkenden Menschen ist es eben, die Kosten für *alle* Seiten zu minimieren. Und eine E-Mail ist schnell geschrieben und verursacht keine Kosten, im Vergleich zu einer Gebühr für die Rücklastschrift.

Und weil es immer wieder Heiopeios gibt, die so etwas nicht bedenken, stranden solche "Aber ich habe doch Recht! Der Fehler lag beim Anderen"-Heiopeos mit schöner Regelmäßigkeit vor Gericht ...

Wenn mir jemand Geld aus dem Portemonnai klaut, frage ich ihn ja auch nicht erst warum er das gemacht hat..

Um noch einen Hinkefuß hinterherzusetzen: Wenn Du ihn erwischt, darfst Du ihn trotzdkrankenhausreif prügeln ...

Gruß, Cybaer

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