at: Rücklastschrift

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Hallo.

Vereinfacht heißt "Schadensminimierungspflicht" die Pflicht aller Beteiligten, den eintretenden Schaden möglichst klein zu halten bzw. alle zumutbaren Mittel auszuschöpfen, um den eingetretenen Schaden nicht noch größer werden zu lassen.

Prima, dann sollte eine Bank also gar keine Gebühren für Rücklastschriften verlangen dürfen.
MfG, at