Cybaer: Rücklastschrift

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Hi,

Ein vernünftiger Händler sollte das in seinen AGB geregelt haben (und zwar so, dass du diese Kosten trägst - schließlich ist es dein Verschulden, wenn du nicht zunächst versuchst, die Sache mit ihm zu klären).

Ich habe zwar mit "hilfreich" gestimmt, aber eine Anmerkung hierzu:

Es ist IMHO *einzig* das Verschulden des Händlers! *Aber:* Der Kunde hat die *Pflicht*, den Schaden zu *minimieren*! Insofern ...

Und ein vernünftiger Kunde hätte m.E. vorher versucht, es zu klären.

... kann man dem nur zustimmen.

Andererseits: Wenn der Händler so penetrant unverschämt ist, daß er den Versandkostenanteil *nochmal* in Rechnung stellt, dann wäre bei mir wohl der Geduldsfaden schon arg strapaziert - d.h., die Ware mit einem "Nichtgefallen" wieder unterwegs zum Händler - bei teureren Dingen ja auch noch versandkostenfrei ...

Gruß, Cybaer

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