Der Martin: Gebotstreibung

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Hallo Lukas,

Wisst Ihr, ob bei Internetauktionen wie E-Bay Gebotstreibung (engl. shill bidding) ausgeschlossen ist?

mir ist nichts entsprechendes bekannt.

Theoretisch könnte man sich doch unter mehreren Namen anmelden und die Gebote mit einer solchen Gebotstreibung nach oben drücken.

Bei ebay ist es AFAIK nur verboten, auf *eigene* Angebote zu bieten. Das gilt auch dann, wenn du mehrere Accounts hast und unter einem Zweitaccount ein Gebot abgibst.
Unter zwei oder mehr Namen auf denselben *fremden* Artikel zu bieten, müsste erlaubt sein - aber was sollte das für einen Sinn haben? Wenn du einen Artikel ersteigern möchtest, dann willst du das zum kleinstmöglichen Preis. Es wäre also paradox, auf diese Weise den Preis in die Höhe zu treiben. Selbst wenn du dem Konkurrenten (Mitbieter) eins auswischen willst, gehst du immer noch das Risiko ein, am Ende selbst der Höchstbieter zu sein und einen unnötig hohen Preis zahlen zu müssen.

So long,
 Martin

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Die letzten Worte des Architekten:
Mir fällt da gerade was ein...