» Nachdem vor ein paar Jahren ein gewissen weisshaariger Niederbayer gefordert hat, das es wieder Strafen für Gotteslästerung geben muss, sollte eh klar sein, was von dieser Seite zu erwarten ist.
Was heißt da wieder? Der §166 Strafgesetzbuch ist nach wie vor gültig und wurde in den 70ern sogar verschärft.
Gruß,
Houyhnhnm