Hi
§ 166 StGB
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3 ) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3 ) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Interessant, d.h. wenn sich eine ausreichend große Zahl Menschen subjektiv beleidigt fühlt und randaliert dann ist man dran?
Also angenommen ich beleidige ein Heiligtum einer Religion, z.B. Kühe, und Millionen Anhänger, z.B. Hindus, marschieren daraufhin durch die Straße, bin ich dann straffällig?
Gruß
LanX
PS: Profilaktisch ... ich habe nix gegen Kühe, einige meiner besten Freunde sind Rinder! ;)