dedlfix: ISDN-Anlagenanschluss (oberhalb des Mittelstandes)

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Es stellt in der Regel kein großes Problem dar, größere Blöcke auf Vorrat zu erhalten, etwa wenn man in Aussicht stellt, zu einem späteren Zeitpunkt mehr Anschlüsse zu bestellen.

Diese Regel wird aufgrund der in einigen Vorwahlbereichen herrschenden Rufnummernknappheit immer weniger zu ebendieser.

Dies regelt im Allgemeinen die Telefongesellschaft für den Betreiber.

Diese Erfahrung kann ich in mehreren Ortsnetzbereichen nicht teilen. Hier bestehen aktuell die von meinem Brötchengeber verwendeten, nicht gerade kleinen Anbieter darauf, bei einer bestimmten Wunschgröße des Rufnummernblocks die gemäß "Methode 1" der verlinkten Seite entsprechende Anzahl "Nutzkanäle" zu erwerben. Die Anzahl der tatsächlich angeschlossenen Teilnehmer bzw. der Rufnummernbedarf interessiert sie dabei nicht.

Wenn man dann auch noch seine Leitungen aus Redundanz- und Kostengründen auf mehrere Carrier aufteilen möchte, bekommt man von jedem Carrier eine eigene Einwahlnummer inkl. Rufnummernblock, auch wenn man nach außen hin nur eine benötigt.[1][2] Der Carrier, über den die offizielle Rufnummer laufen soll, will auch nur dann die Beantragung der Rufnummer übernehmen, wenn die gemäß "Methode 1" "benötigte" Anzahl Anschlüsse bei ihm erworben werden. Die Anschlüsse bei den anderen Carriern interessieren ihn dabei nicht. Ansonsten: "Methode 2"

Ähnliches gilt auch, wenn besonders viele Nebenstellen erreichbar sein müssen, auf diesen aber selten gleichzeitig telefoniert wird, folglich wenige Kanäle genutzt werden.

Für diese Fälle ist die "Methode 2" anzuwenden. Und dann hat sich, wie zu lesen ist, und von unseren Anbietern bestätigt wird, der Betreiber der TK-Anlage selbst an die Bundesnetzagentur zu wenden. Dass dabei der Carrier dem TK-Betreiber dabei etwas Schützenhilfe gibt, muss ja nicht ausgeschlossen sein.

Das alles ist aber für den Privatgebrauch nachrangig, und wenn man dieser Kategorie zu entwachsen meint, sollte man ja ohnehin die Telefongesellschaft oder den Anlagenbauer seines Vertrauens darauf ansprechen.

Dem ersten Teil stimme ich zu. Der Anlagenbauer hat aber mit der Beantragung der Rufnummern nichts zu tun. Selbst wenn Anlagenbauer und -vertrieb nicht die selben sind und der Vertrieb zufälligerweise auch noch Carrier ist, verkauft der Vertrieb völlig unabhängig von den Rufnummern lediglich die Schnittstellenbaugruppen in jeder beliebigen vom Kunden gewünschten Anzahl.

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[1] Anders ist dies technisch nicht machbar. Es können nicht mehrere Carrier für eine Rufnummer zuständig sein.
[2] Die Größe des Rufnummernblocks bei den Redundanz-Carriern spielt keine Rolle mehr. Hier wird sowieso nur gehender Verkehr abgewickelt, den kommend ist man ja nur über die offizielle Rufnummer beim Hauptcarrier erreichbar.