Hallo Kevin,
wenn es so einfach wäre, dann würde das sicher ganz schnell die Runde machen.
Du wirst lachen: So einfach ist es. Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform - und ein Vertrag ist ganz offensichtlich zustande gekommen.
Bedauerlicherweise wird die Zahl derer, die meinen, dass ein gegebenes Wort nur dann zählt, wenn man es schriftlich niederlegt, nicht geringer. Und in so einem Fall muss man den Anwalt einschalten, da geht kein Weg dran vorbei.
Auf das Urheberrecht braucht sich Rainer aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht einmal zu berufen. Es reicht, wenn er seinen "Geschäftspartner" (der mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr lange ein solcher ist) darauf hinweist, dass er seinen Teil des Vertrags zu erfüllen hat - egal, ob dieser Vertrag nun in Schriftform vorliegt oder nur mündlich geschlossen wurde.
Große Schweinerei ist das.
Full ACK.
File Griese,
Stonie
Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.