kölir: wann ist bilderverlinkung traffi cklau?

hallöle,

nachdem ich mich nun mehr mit Bildern und Copyright befasst habe, tut sich mir eine Frage auf:

Wenn ich Usern erlauben möchte sich Bilder zu zeigen, ist das mit direktem einbinden kaum zu realisieren, da ich dabei ja meist gegen das Copyright verststoßen würde, also will ich nur erlauben Links zu diesen Bildern zu setzen. Nun ist das direkt doch nicht gleich traffi cklau oder? ich mein wenn ich jemandem eine mail schicke mit nem link zu einem bild ist das ja auch nicht trafficklau, außerdem stellt man die bilder ja ins netz, damit sie andere anschauen können...

was meint ihr?

grüßele

  1. [...]außerdem stellt man die bilder ja ins netz, damit sie andere anschauen können...

    Richtig. Ich würde nicht meinen, dass das Trafficklau ist.
    gruß, aikidoka

    1. Hi,

      [...]außerdem stellt man die bilder ja ins netz, damit sie andere anschauen können...
      Richtig. Ich würde nicht meinen, dass das Trafficklau ist.

      Deine Meinung ist, Verzeihung, absolut irrelevant. Es zählt *einzig* die Meinung des Rechteinhabers (und von Richtern)!

      Eines, ja, *das* wesentliche Recht des Rechteinhabers ist es, über die Vervielfältigung seines Werkes zu bestimmen. Wenn der Rechteinhaber das Bild innerhalb seiner Website veröffentlicht: OK. Wenn jemand anderes das Bild klaut, auf seinen Server packt und dort in irgendwelche Seiten ungenehmigt einbindet: Rechteverstoß! Wenn jemand per IMG-Tag das Bild vom Original-Server auf fremden Seiten einbindet: Rechteverstoß (Zueigenmachung fremder Werke) + Trafficklau.

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. Hi,

    Wenn ich Usern erlauben möchte sich Bilder zu zeigen, ist das mit direktem einbinden kaum zu realisieren, da ich dabei ja meist gegen das Copyright verststoßen würde,

    nein, gegen das Urheberrecht. Oder ist Deine Klientel hauptsächlich nicht deutsch orientiert?

    Nun ist das direkt doch nicht gleich traffi cklau oder?

    Was hat das unangemessene Verbrauchen fremder Bandbreite mit dem Urherberrecht zu tun? Abgesehen davon: _Meinungen_ spielen hierbei kaum eine Rolle. Höchstens eine einzige: Nämlich die desjenigen, der sich durch Dich geschädigt fühlt. Ob Du mit Deinem Vorhaben eine Rechtsübertretung begehst, hängt sicher vom Einzelfall ab.

    außerdem stellt man die bilder ja ins netz, damit sie andere anschauen können...

    Weswegen _ich_ meine Bilder ins Netz stelle, entscheide _ich_, nicht Du. Was ist, wenn ich es deshalb tue, damit andere sie im Kontext meiner Website anschauen können? Schon ist Deine Theorie futsch.

    Cheatah

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: No
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Hallöle,

      danke für deine Antwort!

      Stimmt mit dem Urheberrecht hat das nichtsmehr zu tun, aber damit, ob ich sowas meinen Usern erlauben kann oder nicht.

      Wäre es dann sinnvoll auf soeine Funtkion ganz zu verzichten? Finde die Funktion eigentlich schon notwendig für sinnvollen Meinungsaustausch mit Bidlern...aber wenn das dann Probleme mit dem Recht gibt...

      Wie machen das große Foren etc.?
      Ich bin doch als Webmaster dann sobald ich das gelesen habe auch verantwortlich dafür, dass diese Bilderlinks in Ordnung gehen!?
      Ich kann doch dann nicht jeden Fragen ob er das erlaubt...

      grüßele

      1. Hi,

        Wäre es dann sinnvoll auf soeine Funtkion ganz zu verzichten?

        Wenn Du keine Ärger riskieren willst: Sicher.

        Finde die Funktion eigentlich schon notwendig für sinnvollen Meinungsaustausch mit Bidlern...

        ? Unsinn!

        1. <a href="http://www.example.com/monster.gif">Geiles Bild!</a> Was sagt ihr dazu? -> erlaubt
        2. <img src="http://www.example.com/monster.gif" alt"Geiles Bild!"> Was sagt ihr dazu? -> (i.d.R.) verboten.

        Warum Variante 1 nicht zu einem "sinnvollen Meinungsaustausch" führen können soll, erschließt sich mir gerade nicht.

        Wie machen das große Foren etc.?

        Da diskutiert man i.d.R., und verbreitet nicht fremder Leute Werke.

        Ich bin doch als Webmaster dann sobald ich das gelesen habe auch verantwortlich dafür, dass diese Bilderlinks in Ordnung gehen!?

        Nein. Du haftest aber als Mitstörer, wenn Du das forcierst bzw. bewußt duldest, oder es merkst, und nichts dagegen unternimmst.

        Ich kann doch dann nicht jeden Fragen ob er das erlaubt...

        Doch.

        Ansonsten: Wenn Du es nicht mitbekommst und auch nicht forcierst, dann haftest Du (i.d.R.) auch nicht. Du mußt halt "nur" den Rechtsverstoß beenden, wenn Du drauf aufmerksam wirst (sei es dadurch, daß Du einen offensichtlich problematischen Beitrag selbst liest, oder sei es, daß Du, z.B. von einem Rechtsanwalt, darauf aufmerksam gemacht wirst.

        Gruß, Cybaer

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. hi,

          1. <a href="http://www.example.com/monster.gif">Geiles Bild!</a> Was sagt ihr dazu? -> erlaubt
          2. <img src="http://www.example.com/monster.gif" alt"Geiles Bild!"> Was sagt ihr dazu? -> (i.d.R.) verboten.

          Warum Variante 1 nicht zu einem "sinnvollen Meinungsaustausch" führen können soll, erschließt sich mir gerade nicht.

          Schau doch noch mal ins OP rein - nichts anderes als Methode 1 wollte der Frager eigentlich auch benutzen.

          gruß,
          wahsaga

          --
          /voodoo.css:
          #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
  3. hi,

    also will ich nur erlauben Links zu diesen Bildern zu setzen. Nun ist das direkt doch nicht gleich traffi cklau oder?

    Nein - das ist schließlich noch etwas anderes, als wenn du die Bilder über <img> direkt in deine Seiten einbinden würdest. Da würden sie bei jedem Besucher automatisch geladen und im Kontext deiner Seite angezeigt.
    Bei einem einfachen Link hingegen betrachtet der Besucher die Bilder separat - und vermutlich auch nicht jeder, sondern nur die, denen ein Link interessant genug erscheint.

    Und Verlinkungen sind nun mal wesentlicher Bestandteil des WWW, darüber sollte sich jeder im klaren sein, der Inhalte per HTTP abrufbar bereitstellt.

    gruß,
    wahsaga

    --
    /voodoo.css:
    #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
    1. Hallo wahsaga!

      Sorry, wenn ich das anders sehe...

      Und Verlinkungen sind nun mal wesentlicher Bestandteil des WWW, darüber sollte sich jeder im klaren sein, der Inhalte per HTTP abrufbar bereitstellt.

      Auch wenn ich das voll unterschreibe, möchte ich es bei Bildern unterscheiden. Bilder, die in einer Webseite eingebunden ("referenziert" über <img src="...">) sind, dienen oft der Verdeutlichung oder der visuellen Ergänzung der anderen (textuellen) Inhalte. Leider ist es kaum möglich, die Bilder im Quelltext der Webseite zu notieren (außer bei einem alten Feature-Artikel, was nur bei Netscape ging), und so müssen die Bildern "Quelltext-extern" zur Verfügung stehen und letzendlich als externes Dokument "referenziert" werden, wodurch jeder andere Webbesucher Zugriff dazu hat.

      Ich möchte unterscheiden zwischen:

      • Bilder, die Bestandteil einer Webseite sind
      • Bilder, die in einem Album abgelegt sind (wie bei pixum.de o.Ä.)

      Letztere sind offensichtlich deswegen dort abgelegt worden, damit man sie von -sach ich mal- externen Quellen abrufen - und verlinken - kann.

      Ersterer Ziel ist, die Inhalte der Webseite durch visuelle "Erfahrungen" zu ergänzen. Durch eine Verlinkung in Foren, Blogs oder Gästebücher entsteht doch ein unerwünschter Traffic, weil die Bilder in einem Zusammenhang verlinkt (wenn es nur Links wären, würde ich das noch durchgehen lassen) oder über <img src="fremde-domain.com/pics/image.ext"> referenziert werden, der nichts mehr mit der Originalseite zu tun haben. Für den Besucher des Blogs/Forums/Gästebuchs/WasAuchImmer ist es also nicht ersichtlich, woher die Bilder kommen. Und dagegen habe ich sehr wohl was, weswegen ich aus eben diesen Gründen alle Bilder meiner Domain und Subdomains aus den Google- und Yahoo-Indexes (Indizes?) habe entfernen lassen. Vor allem nachdem aus dem Adventskalender 2001 das eine Bild von Stonie aus ihrem Beitrag immer wieder in saudämlichen Teenies-Blogs auftauchte...

      Seitdem die Bilder aus Google/Yahoo raus sind, habe ich Ruhe. Einige Webmaster, die andere Bilder verlinkt hatten, hatte ich sogar angeschrieben, und denen erklärt, mir wäre es sogar lieber, wenn die das Bild (die Erlaubnis hätte ich in den meisten Fällen erteilt) bei sich hochgeladen hätten und selbst innerhalb ihres eigenen Quelltextes referenziert hätten - ohne dass mir Traffic entsteht. Keiner hat geantwortet, die <img src="***.atomic-eggs.com/..." haben sie aber alle entfernt ;)

      Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
      Patrick

      --

      _ - jenseits vom delirium - _
      <hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>
      1. hi,

        Für den Besucher des Blogs/Forums/Gästebuchs/WasAuchImmer ist es also nicht ersichtlich, woher die Bilder kommen.

        Da sehe ich bei Verlinkung kein Problem.

        Und dagegen habe ich sehr wohl was, weswegen ich aus eben diesen Gründen alle Bilder meiner Domain und Subdomains aus den Google- und Yahoo-Indexes (Indizes?) habe entfernen lassen. Vor allem nachdem aus dem Adventskalender 2001 das eine Bild von Stonie aus ihrem Beitrag immer wieder in saudämlichen Teenies-Blogs auftauchte...

        Hach ja, einem myspacer, der ohne zu fragen ein Bild direkt von meiner Domain aus als Hintergrundbild auf seine Hiphopser-Kack-Profilseite eingebunden hat, hab ich letztens auch mal ein aus dem www geklautes XXX-Bildchen untergeschoben, per Referrer-Abfrage ...

        gruß,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. Hallo wahsaga!

          Da sehe ich bei Verlinkung kein Problem.

          OK, wie gesagt, gegen Links hätte ich nichts gehabt.

          Hach ja, einem myspacer, der ohne zu fragen ein Bild direkt von meiner Domain aus als Hintergrundbild auf seine Hiphopser-Kack-Profilseite eingebunden hat, hab ich letztens auch mal ein aus dem www geklautes XXX-Bildchen untergeschoben, per Referrer-Abfrage ...

          Bevor die Bilder aus Google/Yahoo enfernt wurden (die Teenies hatten die Pics anscheinend ausschließlich über diese "Dienste" gefunden), habe ich mir den Spaß gemacht, auf der Originalseite die Bilder umzubenennen, und mittels Redirect eine Grafik mit einem - naja - ziemlich üblen Text anzuzeigen. Jetzt habe ich das hier:

          http://www.atomic-eggs.com/pics/deleted.gif

          Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
          Patrick

          --

          _ - jenseits vom delirium - _
          <hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>
  4. Hallo!

    Ich lese gerade mit Interesse eure Meinungen zum Thema Urheberrecht bei Bildern.
    Ich binde gelegentlich Bilder von Diskotheken o.ä. in meine Webseite ein, die ich mir von deren Seite "klaue". Auf den Fotos sind dann meine
    Freunde und/oder ich drauf.
    Wenn das jetzt mal einer bemerken würde und mich abmahnen würde, könnte ich doch auch argumentieren, dass er mich/uns ja schließlich auch nicht gefragt hat, ob wir damit einverstanden sind auf deren Seite veröffentlich zu werden, oder?
    Ich meine mir ist schon klar, dass man jetzt die eine Ungerechtigkeit mit einer anderen rechtfertigen kann, aber mich würde eure Meinung hierzu auch mal interessieren.

    Ich hoffe es ist ok, dass ich das jetzt in diesem "verwandten Thread" veröffentlicht hab.

    1. Hej,

      [...] könnte ich doch auch argumentieren, dass er mich/uns ja schließlich auch nicht gefragt hat, ob wir damit einverstanden sind auf deren Seite veröffentlich zu werden [...]

      Das muss er auch nicht, weil er die Rechte an den Bildern hat und sie damit auch öffentlich machen und verteilen darf, so sie denn selber auf legalem Weg entstanden sind. Ob sie das sind, hängt davon ab, ob du von deinem Recht am eigenem Bild gebrauch machst. Anders als in deinen vier Wänden, musst du nämlich das Erstellen von Fotos, die in der Öffentlichkeit gemacht werden ausdrücklich verbieten. Und jetzt erklär mal einem Richter, dass du dem Erstellen eines Fotos wiedersprochen hast, während du mit zwei Bunnies im Arm breit in die Linse gegrinst hast.

      Zweitens wäre es auch vorstellbar, dass du durch das Betreten einer Diskothek pauschal von diesem Recht zurücktrittst, weil es in deren Hausordnung so festgeschrieben steht.

      Ich meine mir ist schon klar, dass man jetzt die eine Ungerechtigkeit mit einer anderen rechtfertigen kann,

      Das kommt hinzu.

      Was hindert dich daran z.B. die Verantwortlichen dieser Fotoservices darum zu bitten, die Fotos bei Dir einbinden zu dürfen wenn Du z.B. als Gegenleistung die Fotos als Links auf ihre Seite einbindest? Also

      <a href="http//www.example.com/imgXY.jpg"><img src="local/imgXY.jpg" alt="Ich mit zwei Bunnies im Arm" /></a>

      Du hast kostenloses Futter für Deine Seite und die eine kostenlose Werbefläche. Wo alle nur Nutzen haben ist die Gefahr Ärger zu verursachen überschaubar.

      Beste Grüße
      Biesterfeld

      --
      Art.1: Et es wie et es
      Art.2: Et kütt wie et kütt
      Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
      Das Kölsche Grundgesetz
      1. Moin!

        [...] könnte ich doch auch argumentieren, dass er mich/uns ja schließlich auch nicht gefragt hat, ob wir damit einverstanden sind auf deren Seite veröffentlich zu werden [...]

        Das muss er auch nicht, weil er die Rechte an den Bildern hat und sie damit auch öffentlich machen und verteilen darf, so sie denn selber auf legalem Weg entstanden sind. Ob sie das sind, hängt davon ab, ob du von deinem Recht am eigenem Bild gebrauch machst.

        Das Recht am eigenen Bild ist genauso ein Default wie das Urheberrecht: Ohne explizite Zustimmung zur Veröffentlichung darf man Fotos, auf denen hauptsächlich einzelne Personen abgebildet sind, nicht veröffentlichen.

        Anders als in deinen vier Wänden, musst du nämlich das Erstellen von Fotos, die in der Öffentlichkeit gemacht werden ausdrücklich verbieten.

        Das ist falsch.

        Und jetzt erklär mal einem Richter, dass du dem Erstellen eines Fotos wiedersprochen hast, während du mit zwei Bunnies im Arm breit in die Linse gegrinst hast.

        Das wiederum halte ich für weniger eindeutig klar. Die Tatsache "da steht einer und fotografiert mich" muß man nicht sofort gedanklich mit "dieses Foto kommt ins Internet" verbinden.

        Zweitens wäre es auch vorstellbar, dass du durch das Betreten einer Diskothek pauschal von diesem Recht zurücktrittst, weil es in deren Hausordnung so festgeschrieben steht.

        Das wäre dann allerdings eine überraschende AGB-Klausel, die sehr wahrscheinlich deshalb unwirksam sein dürfte.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."
        1. Hej,

          Das Recht am eigenen Bild ist genauso ein Default wie das Urheberrecht: Ohne explizite Zustimmung zur Veröffentlichung darf man Fotos, auf denen hauptsächlich einzelne Personen abgebildet sind, nicht veröffentlichen.

          Richtig, allerdings dürfen bei Versammlungen und Veranstaltungen Fotos selbst dann ohne Einverständniserklärung gemacht werden, wenn das Foto eine Situation oder bsp. eine Landschaft abbildet bei der die entsprechende Person "zufällig" abbgebildet ist. In dem Fall müsstest du von deinem Recht aktiv gebrauch machen und das Löschen oder Vernichten des Fotos fordern.

          Anders als in deinen vier Wänden, musst du nämlich das Erstellen von Fotos, die in der Öffentlichkeit gemacht werden ausdrücklich verbieten.

          Das ist falsch.

          OK

          Und jetzt erklär mal einem Richter, dass du dem Erstellen eines Fotos wiedersprochen hast, während du mit zwei Bunnies im Arm breit in die Linse gegrinst hast.

          Das wiederum halte ich für weniger eindeutig klar. Die Tatsache "da steht einer und fotografiert mich" muß man nicht sofort gedanklich mit "dieses Foto kommt ins Internet" verbinden.

          Das sehe ich auch so, dass es nicht eindeutig klar ist. Deswegen sagte ich "erklär mal einem Richter". M.E. lässt sich durch das posieren ein konludentes Handeln ableiten. Aber selbstverständlich kann man einen Fall konstruieren, der es im Nachhinein unklar macht ob eine implizite Zustimmung vorgelegen hat. Ob das dann noch glaubwürdig ist, sei dahingestellt -- insbesondere in dem hier diskutierten Fall.

          Zweitens wäre es auch vorstellbar, dass du durch das Betreten einer Diskothek pauschal von diesem Recht zurücktrittst, weil es in deren Hausordnung so festgeschrieben steht.

          Das wäre dann allerdings eine überraschende AGB-Klausel, die sehr wahrscheinlich deshalb unwirksam sein dürfte.

          Wieso?

          Beste Grüße
          Biesterfeld

          --
          Art.1: Et es wie et es
          Art.2: Et kütt wie et kütt
          Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
          Das Kölsche Grundgesetz
          1. Das wäre dann allerdings eine überraschende AGB-Klausel, die sehr wahrscheinlich deshalb unwirksam sein dürfte.

            Wieso?

            weil Klauseln in AGBs, die weder gängig noch in einem nachvollziehbaren Kontext stehen in der Regel als Nichtig zu betrachten sind. Es könnte ja auch drin stehen, daß man sich durch zahlung des Eintrittpreises für den Kauf einer Waschmaschine entscheidet. Davon kann derjenige aber nicht ausgehen weshalb eine gesonderte Einverständnisserklärung von nöten wäre. Normalerweise würde durch eine solch ungewöhnliche Klausel sogar die gesammte AGB für nichtig erklärt werden, weshalb sich am Ende solcher AGBs häufig eine satz findet in der Art:

            Sollte eines der Punkte unwirksam sein bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.

            Ich würde übrigens das Recht am eigenem Bild weit vor dem Urheberrecht des Fotografen sehen, was durch viele Klagen in der yellow press ja auch bestätigt wird. Das die es trotzdem machen liegt daran, das die strafen in der regel unter dem erwarteten Gewinn liegt. In dem Man sein Haus verläßt gibt man nicht seine Rechte auf.

          2. ich vergas:

            <? echo"$anrede"; ?> Biesterfeld,

            ;)

            LG, Sokrates