Das wäre dann allerdings eine überraschende AGB-Klausel, die sehr wahrscheinlich deshalb unwirksam sein dürfte.
Wieso?
weil Klauseln in AGBs, die weder gängig noch in einem nachvollziehbaren Kontext stehen in der Regel als Nichtig zu betrachten sind. Es könnte ja auch drin stehen, daß man sich durch zahlung des Eintrittpreises für den Kauf einer Waschmaschine entscheidet. Davon kann derjenige aber nicht ausgehen weshalb eine gesonderte Einverständnisserklärung von nöten wäre. Normalerweise würde durch eine solch ungewöhnliche Klausel sogar die gesammte AGB für nichtig erklärt werden, weshalb sich am Ende solcher AGBs häufig eine satz findet in der Art:
Sollte eines der Punkte unwirksam sein bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.
Ich würde übrigens das Recht am eigenem Bild weit vor dem Urheberrecht des Fotografen sehen, was durch viele Klagen in der yellow press ja auch bestätigt wird. Das die es trotzdem machen liegt daran, das die strafen in der regel unter dem erwarteten Gewinn liegt. In dem Man sein Haus verläßt gibt man nicht seine Rechte auf.