Siechfred: Steuern nach der Hochzeit

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Hell-O!

... wenn du mir hoch und heilig versprichst, dass ihr nicht aus finanziellen Gründen heiratet.
Hoch und heilig versprochen :)

Ich dacht's mir fast ;-)

Das was die Feier und alles drum und dran kosten wird, werden wir im Leben nich durch Steuerersparnisse reinbekommen! :)

Da bin ich doch anderer Meinung ;-)

Nur mal als Ansatz aus steuerlicher Sicht: Letztlich versteuert ihr zwei als Ehepaar euer gesamtes Einkommen gemeinsam, die Lohnsteuer ist - wie bereits von Anderen gesagt - nur eine Vorauszahlung auf die für das gesamte Jahr zu zahlende Einkommensteuer. Als Faustregel für die Kombination III/V kann das Verhältnis 2:1 genommen werden. Wesentliche Abweichungen nach unten und nach oben führen zu teils erheblichen Differenzen zur Jahressteuer.

Die Vorteile von III/V liegen eigentlich nur darin, dass Eheleuten unter bestimmten Konstellationen die Möglichkeit gegeben werden soll, dass ihr Lohnsteuerabzug so nah wie möglich an der tatsächlichen Jahressteuer liegt, was bei der Kombination IV/IV in vielen Fällen nicht sinnvoll ist. Denn diese Kombination unterstellt einen nahezu gleichen Verdienst beider Eheleute.

Der Nachteil (wenn man ihn so nennen kann) von III/V ist, dass diese Kombination die Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung auslöst, während dies bei IV/IV nicht so ist (andere Pflichttatbestände mal außen vor gelassen). Schlussendlich müsst ihr entscheiden, was für euch sinnvoll ist, mögliche Sozialleistungen sollten dabei keine Rolle spielen, da ein Steuerklassenwechsel jederzeit möglich ist und unter den weiteren Voraussetzungen von § 133 Absatz 3 SGB III zu einer Neuberechnung führt (ausführlich dazu die Dienstanweisung der Agentur für Arbeit, die einen Lohnsteuerklassenwechsel nur dann nicht anerkennt, wenn er leistungsmissbräuchlich ist). Der Grundsatz der Neuberechnung gilt m.E. grundsätzlich in allen Bereichen.

Und als Letztes sei noch auf die Möglichkeit der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung hingewiesen, die bei euch durchaus in Betracht kommen könnte, da ihr ja ein (gemeinsames?) Kind habt. Lasst euch diesbzüglich im Rahmen der Jahressteuererklärung 2007 unbedingt beraten.

Siechfred

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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
Siechfreds Tagebuch || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.