Tachchen!
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#15
So sehr ich eine Wiederauferstehung des Linksetzers begrüßen würde ...
der Link beantwortet leider nicht die Frage des OP.Gruß
Die schwarze Piste
Unter Punkt 20 auf der verlinkten Seite habe ich folgendes gefunden:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Das heißt doch eigentlich, dass ich nicht nochmal zahlen muss, oder verstehe ich das falsch?