Moin!
Deine Heimarbeit ist doch wahrscheinlich "nicht ausschließlich privat". Deine bisherigen Gebühren zahlst du aber für den privaten Gebrauch. Also?
Also hast Du was faslch verstanden, denke ich:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich
will heißen in dem Bereich, der sowohl privat als auch geschäftlich oder ausschließlich geschäftlich genutzt wird.
sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden
Kurz gesagt: für neuartige Rundfunkgeräte (PCs) im geschäftlich genutzten Bereich sind keine Gebühren zu zahlen, wenn auf demselben Grundstück schon Geräte vorhanden sind, für die gezahlt wird.
Das heißt doch eigentlich, dass ich nicht nochmal zahlen muss, oder verstehe ich das falsch?
Exakt so versteh ich den Passus.
-- Skeeve