Bruce: GEZ bei Heimarbeit

Hallo,

wenn ich für meine Privatwohnung bereits GEZ zahle und dort auch ab und an als selbstständiger Webdesigner ein paar Euro dazuverdiene, muss ich dann für meine Wohnung "als Arbeitsplatz" auch nochmal GEZ zahlen (die Gebühr, die ab 1.1.07 kommt)?

Gruß
Bruce

  1. wenn ich für meine Privatwohnung bereits GEZ zahle und dort auch ab und an als selbstständiger Webdesigner ein paar Euro dazuverdiene, muss ich dann für meine Wohnung "als Arbeitsplatz" auch nochmal GEZ zahlen (die Gebühr, die ab 1.1.07 kommt)?

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#15

    1. Tachchen!

      http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#15

      So sehr ich eine Wiederauferstehung des Linksetzers begrüßen würde ...
      der Link beantwortet leider nicht die Frage des OP.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
      ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
      Smartbytes Webdesign in Oberhausen
      1. Tachchen!

        http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#15

        So sehr ich eine Wiederauferstehung des Linksetzers begrüßen würde ...
        der Link beantwortet leider nicht die Frage des OP.

        Gruß

        Die schwarze Piste

        Unter Punkt 20 auf der verlinkten Seite habe ich folgendes gefunden:
        Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

        Das heißt doch eigentlich, dass ich nicht nochmal zahlen muss, oder verstehe ich das falsch?

        1. hallo.

          Das heißt doch eigentlich, dass ich nicht nochmal zahlen muss, oder verstehe ich das falsch?

          genau so verstehe ich das auch, zudem ist es meines wissens auch so. so müssen ab 1 / 2007 lediglich parteien gebühren leisten, die das bisher nicht getan haben, etwa arztpraxen mit edv-anlagen die ans netz angeschlossen sind (wahrscheinlich alle), oder dergleichen.

          MfG.

        2. Hallo,

          Unter Punkt 20 auf der verlinkten Seite habe ich folgendes gefunden:
          Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, ...

          Das heißt doch eigentlich, dass ich nicht nochmal zahlen muss, oder verstehe ich das falsch?

          Deine Heimarbeit ist doch wahrscheinlich "nicht ausschließlich privat". Deine bisherigen Gebühren zahlst du aber für den privaten Gebrauch. Also?

          Grüße
          Marcus

          --
          si vis pacem, para iustitiam
          1. Moin!

            Deine Heimarbeit ist doch wahrscheinlich "nicht ausschließlich privat". Deine bisherigen Gebühren zahlst du aber für den privaten Gebrauch. Also?

            Also hast Du was faslch verstanden, denke ich:

            Im nicht ausschließlich privaten Bereich

            will heißen in dem Bereich, der sowohl privat als auch geschäftlich oder ausschließlich geschäftlich genutzt wird.

            sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden

            Kurz gesagt: für neuartige Rundfunkgeräte (PCs) im geschäftlich genutzten Bereich sind keine Gebühren zu zahlen, wenn auf demselben Grundstück schon Geräte vorhanden sind, für die gezahlt wird.

            Das heißt doch eigentlich, dass ich nicht nochmal zahlen muss, oder verstehe ich das falsch?

            Exakt so versteh ich den Passus.

            -- Skeeve

            1. Hallo,

              sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden
              Kurz gesagt: für neuartige Rundfunkgeräte (PCs) im geschäftlich genutzten Bereich sind keine Gebühren zu zahlen, wenn auf demselben Grundstück schon Geräte vorhanden sind, für die gezahlt wird.

              Nein, nur wenn auf demselben Grundstück Geräte vorhanden sind, für die im geschäftlichen Bereich schon gezahlt wird. Zahlst du bisher nur im privaten Bereich ist noch einmal Gebühr fällig.
              (Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)

              Grüße
              Marcus

              --
              si vis pacem, para iustitiam
              1. Moin!

                Nein, nur wenn auf demselben Grundstück Geräte vorhanden sind, für die im geschäftlichen Bereich schon gezahlt wird.

                Hmmm... Dein Argument ist nicht ganz von der Hand zu weisen, steht doch dor:

                wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte **in diesem Bereich** auf ein und demselben Grundstück

                Aber! Nun komme ich als Heimarbeiter an und sage: Ich habe keinen ausschließlich geschäftlich genutzten Bereich, da ich kein Arbeitszimmer habe, sondern im Wohnzimmer arbeite. Also ein "nicht ausschließlich privat genutzter Bereich". In diesem Bereich steht mein Fernseher, für den ich natürlich bereits zahle. Somit muß ich hier nicht zusätzlich zahlen.

                Hätte ich ein Arbeitszimmer, das ausschließlich geschäftlich genutzt wird (Steuer) und dort natürlich keinen Fernseher, dann müßte ich zusätzlich bezahlen.

                Mann ist das alles bescheuert!

                Achja! Rechtsberatung leiste ich natürlich auch nicht.

                -- Skeeve

                1. echo $begrüßung;

                  (Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)
                  Achja! Rechtsberatung leiste ich natürlich auch nicht.

                  Dieser Versuch des Haftungsausschlusses ist ziemlich wirkungslos. Unabhängig davon, ob es nun Rechtsberatung ist oder nicht: Entweder ihr macht etwas, oder ihr lasst es. Ihr könnt euer Tun nicht dadurch ungeschehen machen, dass ihr euch davon distanziert oder es als etwas anderes deklariert.

                  An das Ende dieses Satzes habe ich kein Komma geschrieben,

                  echo "$verabschiedung $name";

                  1. Moin!

                    Dieser Versuch des Haftungsausschlusses ist ziemlich wirkungslos.

                    Das ist kein "Versuch eines Haftungsausschlusses" sondern eine Klarstellung der (vielleicht nicht) offensichtlichen Tatsache, daß ich nur meine Meinung zum Ausdruck bringe.

                    -- Skeeve

                    1. echo $begrüßung;

                      Dieser Versuch des Haftungsausschlusses ist ziemlich wirkungslos.
                      Das ist kein "Versuch eines Haftungsausschlusses" sondern eine Klarstellung der (vielleicht nicht) offensichtlichen Tatsache, daß ich nur meine Meinung zum Ausdruck bringe.

                      Wenn du deine Meinung über jemanden dadurch zum Ausdruck bringst, ihm ein Messer in die Rippen zu stechen, hilft es dir auch nichts, zu beteuern, dass es nur deine Meinung sei und keine Körperverletzung.

                      echo "$verabschiedung $name";

                      1. Moin!

                        Wenn du deine Meinung über jemanden dadurch zum Ausdruck bringst, ihm ein Messer in die Rippen zu stechen, hilft es dir auch nichts, zu beteuern, dass es nur deine Meinung sei und keine Körperverletzung.

                        Und wenn ich meine Meinung über jemandem zum Ausdruck bringe indem ich ihm ein *PLONK* schicke oder einen Hering <°)))>< reiche, hilft es ihm auch nix.

                        In diesem Sinne...

                        -- Skeeve

  2. Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, daß irgendeine bekloppte Firma (z.B.GEZ) für irgendwelche Dienste Gebühren erheben darf.

    Ich selbst habe einen Kabelanschluß und bekomme regelmäßig GEZ-Briefe in denen im Prinzip nur Blödsinn steht (also aus rechtlicher Sicht). Ich vernichte dann diese Briefe und reagiere nicht darauf und das hat die letzten 30 Jahre gut geklappt. Da kann ja jeder kommen und mir einen Brief schreiben, ne, ne, nicht mit mir.

    Für mich ist die GEZ eine "Geldfabrik". Wenn einer zahlt ist es gut, wenn einer nicht zahlt ist es auch gut und so sieht dann auch die Werbung aus: Man bekommt den Eindruck vermittelt, daß man ins Gefängnis kommt wenn man nicht GEZahlt hat. In Wirklichkeit passiert rein gar nichts.

    ...oder kann mir einer das Gesetz sagen wo das drin steht?

    1. Tach,

      Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, daß irgendeine bekloppte Firma (z.B.GEZ) für irgendwelche Dienste Gebühren erheben darf.

      was ist mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag? Der ist meines wissens von allen Bundeländern ratifiziert und hat damit Gesetzesstatus.

      mfg
      Woodfighter