Matzberger Marcus: GEZ bei Heimarbeit

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Hallo,

sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden
Kurz gesagt: für neuartige Rundfunkgeräte (PCs) im geschäftlich genutzten Bereich sind keine Gebühren zu zahlen, wenn auf demselben Grundstück schon Geräte vorhanden sind, für die gezahlt wird.

Nein, nur wenn auf demselben Grundstück Geräte vorhanden sind, für die im geschäftlichen Bereich schon gezahlt wird. Zahlst du bisher nur im privaten Bereich ist noch einmal Gebühr fällig.
(Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)

Grüße
Marcus

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si vis pacem, para iustitiam