Moin!
Nein, nur wenn auf demselben Grundstück Geräte vorhanden sind, für die im geschäftlichen Bereich schon gezahlt wird.
Hmmm... Dein Argument ist nicht ganz von der Hand zu weisen, steht doch dor:
wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte **in diesem Bereich** auf ein und demselben Grundstück
Aber! Nun komme ich als Heimarbeiter an und sage: Ich habe keinen ausschließlich geschäftlich genutzten Bereich, da ich kein Arbeitszimmer habe, sondern im Wohnzimmer arbeite. Also ein "nicht ausschließlich privat genutzter Bereich". In diesem Bereich steht mein Fernseher, für den ich natürlich bereits zahle. Somit muß ich hier nicht zusätzlich zahlen.
Hätte ich ein Arbeitszimmer, das ausschließlich geschäftlich genutzt wird (Steuer) und dort natürlich keinen Fernseher, dann müßte ich zusätzlich bezahlen.
Mann ist das alles bescheuert!
Achja! Rechtsberatung leiste ich natürlich auch nicht.
-- Skeeve