Raik: Eingliederungs Vertrag o_O

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Hallo, Auge!

Tja, das ist auch Vertragsfreiheit. Keine Leistung von dir, keine Leistung von denen. [1]

falsch. es besteht ein (auch zwangsweise abgeschlossener :-( ) versicherungsvertrag, für den beiträge eingezahlt wurden (und wie das bei versicherungen nun mal so ist, sagt die gesamtsumme der eingezahlten beträge nichts über die gesamtsumme der im versicherungsfall auszuzahlenden beträge aus.) und aus diesem ergibt sich ein _anspruch_ auf die leistungen. in diesem vertrag gibt es keinerlei vereinbarung, derartige zusatzverträge unterzeichnen zu müssen, die den anspruch auf leistungen im "schadensfall" (arbeitslosigkeit) nachträglich zugunsten des versicherungsgebers mindern. das geht schon nach dem grundsatz von treu und glauben garnicht.

freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

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