Cartun: Eingliederungs Vertrag o_O

Hallo liebes Forum,

heute mal nicht FreeBasic oder PHP, sondern ich hab da mal eine Frage.
Ich bin wiedermal nach meinem Zeitvertrag Arbeitslos.
Prompt bekomme ich auch ein Brief der Arbeits Agentur, dort steht drinn:" Wir möchten mit Ihnen einen Eingliederungs-Vertrag machen ".
Ich habe auch schon mit Google versucht ein paar fragen zu klären.
Es sind aber noch ein paar Fragen offen und ich hoffe hier Antworten zu bekommen, vieleicht weiß da ja einer was davon.

-Kann ich einen Eingliederungs Vertrag ablehnen?

-Wie lange ist der Vertrag gültig?

-Muss ich den an Ort und Stelle Unterschreiben?
 Ich ist ja Schließlich ein Vertrag, wie sieht das mit bedenkzeit aus?

-Jetzt habe ich ja noch keinen Vertrag, also können die mir auch nichts
 oder doch? Wird das nicht erst im Vertrag erst festgelegt?

Danke für eure mühe....

  1. Hell-O!

    Prompt bekomme ich auch ein Brief der Arbeits Agentur, dort steht drinn:" Wir möchten mit Ihnen einen Eingliederungs-Vertrag machen ".

    Hm, meinen die vielleicht Eingliederungsvereinbarung?

    Siechfred

    --
    Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
    Siechfreds Tagebuch || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.
    1. Danke Siechfried, das war wohl gemeint.
      Hat sich erledigt.
      WoW, da wird mir Morgen die Pisote auf die Brust Gesetzt.
      Ich muss einen Vertrag Unterschreiben der für mich wohl erhebliche nachteile hat. Wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe bekomme ich eine Strafe und zwar kein Geld.
      Das verstößt aber gegen das Gesetzt (Vertragsfreiheit) und ist somit sittenwidrig.
      Und wenn ich doch Unterschreibe können die mir eine Arbeit andrehen die ich durchführen muss, ob ich will oder nicht.
      Wenn ich diese Arbeit nicht ausführe bekomme ich kein Geld.
      Das Verstößt auch gegen das Gesetzt (Unter drohung eine Arbeit ausführen = Zwangsarbeit) Verboten!

      Mal sehen was wird.

      1. Hallo

        WoW, da wird mir Morgen die Pisote auf die Brust Gesetzt.
        Ich muss einen Vertrag Unterschreiben der für mich wohl erhebliche nachteile hat. Wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe bekomme ich eine Strafe und zwar kein Geld.
        Das verstößt aber gegen das Gesetzt (Vertragsfreiheit) und ist somit sittenwidrig.

        Tja, das ist auch Vertragsfreiheit. Keine Leistung von dir, keine Leistung von denen. [1]

        Und wenn ich doch Unterschreibe können die mir eine Arbeit andrehen die ich durchführen muss, ob ich will oder nicht.
        Wenn ich diese Arbeit nicht ausführe bekomme ich kein Geld.

        Sag' mal, wo lebst du denn? Ganz schön blauäugig.

        Das Verstößt auch gegen das Gesetzt (Unter drohung eine Arbeit ausführen = Zwangsarbeit) Verboten!

        Aua, starker Tobak.

        [1] Ich bin _keineswegs_ der Meinung, bei diesen Verträgen würde es sich um eine Vereinbarung zweier Partner auf gleicher Augenhöhe handeln. Dieser Vertrag erlegt mir (als Arbeitssuchenden) Strafen für den Fall der Nichteinhaltung meiner Verpflichtungen auf, sieht aber für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen der AA bzw. des JC ausdrücklich _keine_ Strafen/Sanktionen vor.

        Tschö, Auge

        --
        Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
        (Victor Hugo)
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        1. Hallo,

          ich werde gezwungen unter drohung von sanktionen einen "Vertrag" mit der Arbeitsagentur zu schließen, darum geht es.
          Das ist sittenwidrig!

          Wenn ich aber so doof bin und einfach unterschreibe:
          In dem Eingliederungsvertrag wird von einem "FallManager" willkürlich festgelegt das ich das und das zutun habe.
          Schön und gut, wenn es sich um Arbeit handelt die unter drohungen machen muss ist das "Zwangsarbeit" vor dem Gesetzt.

          Darum geht es mir.

          1. Hi,

            ich werde gezwungen unter drohung von sanktionen einen "Vertrag" mit der Arbeitsagentur zu schließen, darum geht es.
            Das ist sittenwidrig!

            Du kannst nicht gezwungen werden. Lies bitte "diesen InHi" der Bundesagentur, speziell: "Im zu erlassenden VA sind anstatt der EinV die Pflichten des
            erwerbsfähigen Hilfebedürftigen  und ggf. der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu formulieren  sowie ggf. die Teilnahme an einer arbeits- oder sozialintegrativen Maßnahme zu regeln."

            freundliche Grüße
            Ingo

          2. Hallo

            ich werde gezwungen unter drohung von sanktionen einen "Vertrag" mit der Arbeitsagentur zu schließen, darum geht es.
            Das ist sittenwidrig!

            Wer zwingt dich? Nimm keine Leistung von denen, dann musst du auch nichts unterschreiben.

            Tschö, Auge

            --
            Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
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            1. Hallo,

              Wer zwingt dich? Nimm keine Leistung von denen, dann musst du auch nichts unterschreiben.

              Ja ja, hauptsache seinen Senf dazu geben ..... troll

              1. Hallo

                Wer zwingt dich? Nimm keine Leistung von denen, dann musst du auch nichts unterschreiben.
                Ja ja, hauptsache seinen Senf dazu geben ..... troll

                Wenn du meinst ....

                Tatsache ist, du willst etwas von denen, nämlich Geld. Die verlangen dafür von dir, dass du dich "wohlgefällig" verhältst. Dazu hast du dich schriftlich zu verpflichten.

                Willst du das nicht, schlage die Leistung aus. Punktum.

                Tschö, Auge

                --
                Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
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                1. Hi,

                  Dazu hast du dich schriftlich zu verpflichten.

                  Nein!

                  freundliche Grüße
                  Ingo

        2. Hallo, Auge!

          Tja, das ist auch Vertragsfreiheit. Keine Leistung von dir, keine Leistung von denen. [1]

          falsch. es besteht ein (auch zwangsweise abgeschlossener :-( ) versicherungsvertrag, für den beiträge eingezahlt wurden (und wie das bei versicherungen nun mal so ist, sagt die gesamtsumme der eingezahlten beträge nichts über die gesamtsumme der im versicherungsfall auszuzahlenden beträge aus.) und aus diesem ergibt sich ein _anspruch_ auf die leistungen. in diesem vertrag gibt es keinerlei vereinbarung, derartige zusatzverträge unterzeichnen zu müssen, die den anspruch auf leistungen im "schadensfall" (arbeitslosigkeit) nachträglich zugunsten des versicherungsgebers mindern. das geht schon nach dem grundsatz von treu und glauben garnicht.

          freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

          --
          Der IE ist wichtig. Man benötigt ihn, um sich einen Browser zu besorgen.
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          1. Hi,

            falsch. es besteht ein (auch zwangsweise abgeschlossener :-( ) versicherungsvertrag, für den beiträge eingezahlt wurden

            auch falsch: ALG2 ist keine Versicherungsleistung wie AlHi mehr, sondern eine Sozialleistung, die auch die frühere Sozialhilfe angelöst hat. Dass sie teilweise aus den Arbeitslosenversicherungs-Beiträgen finaniert wird, ändert nichts daran, denn sie steht auch Personen zu, die nie etwas eingezahlt haben.

            freundliche Grüße
            Ingo

            1. Hallo, Ingo!

              auch falsch: ALG2 ist ... eine Sozialleistung, die auch die frühere Sozialhilfe angelöst hat. ...

              sagen wir es mal so: der aufgezwungene versicherungsvertrag wurde nachträglich ohne vetorecht des versicherungsteilnehmers abgeändert, es wurden leistungen gestrichen/gekürzt und durch "sozialleistungen" ersetzt, womit der versicherungsgeber sich faktisch seinen vereinbarten verpflichtungen entzieht und die vereinbarten rechte des versicherungsnehmers aushebelt und beschneidet.
              und jetzt wird an der daumenschraube der sozialleistungen gedreht, weil sie als gnade des staates dargestellt werden, nachdem man den versicherungsnehmer aus dem vertrag gedrängt und faktisch um seine vereinbarten leistungen betrogen hat.

              und solange die anderen versicherungsnehmer sich darüber aufregen, dass der empfänger dieser leistungen überhaupt noch etwas erhält, weil ja _self_ denken so anstrengend ist und ihnen diese begründung für ihren immer schmaler werdenden geldbeutel schon fertig serviert wird, statt zu fordern, dass die zahlungen des staates an die bedürftigen in voller höhe vorrang vor den zahlungen an nicht bedürftige (staatsschulden) haben _müssen_, werden die schrauben auch immer weiter angezogen werden ..

              freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

              --
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              1. Hi,

                sagen wir es mal so: der aufgezwungene versicherungsvertrag wurde nachträglich ohne vetorecht des versicherungsteilnehmers abgeändert, es wurden leistungen gestrichen/gekürzt und durch "sozialleistungen" ersetzt, womit der versicherungsgeber sich faktisch seinen vereinbarten verpflichtungen entzieht und die vereinbarten rechte des versicherungsnehmers aushebelt und beschneidet.

                Ich würde eher sagen: einseitig und unter breitem Protest gekündigt. Und als Trostpflaster bzw. um den Abstieg "abzufedern" gibt es den befristeten Zuschlag (der zum Teil wieder von der GEZ vereinnahmt wird).

                freundliche Grüße
                Ingo

          2. Hallo

            Tja, das ist auch Vertragsfreiheit. Keine Leistung von dir, keine Leistung von denen. [1]

            falsch. es besteht ein (auch zwangsweise abgeschlossener :-( ) versicherungsvertrag, für den beiträge eingezahlt wurden (und wie das bei versicherungen nun mal so ist, sagt die gesamtsumme der eingezahlten beträge nichts über die gesamtsumme der im versicherungsfall auszuzahlenden beträge aus.) und aus diesem ergibt sich ein _anspruch_ auf die leistungen.

            Dies gilt nur, wenn wir über ALG I redeten. Hier geht es um ALG II, welches _keine_ Versicherungsleistung ist.

            Tschö (von Berlin nach Berlin), Auge

            --
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