Hallo
Tja, das ist auch Vertragsfreiheit. Keine Leistung von dir, keine Leistung von denen. [1]
falsch. es besteht ein (auch zwangsweise abgeschlossener :-( ) versicherungsvertrag, für den beiträge eingezahlt wurden (und wie das bei versicherungen nun mal so ist, sagt die gesamtsumme der eingezahlten beträge nichts über die gesamtsumme der im versicherungsfall auszuzahlenden beträge aus.) und aus diesem ergibt sich ein _anspruch_ auf die leistungen.
Dies gilt nur, wenn wir über ALG I redeten. Hier geht es um ALG II, welches _keine_ Versicherungsleistung ist.
Tschö (von Berlin nach Berlin), Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
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