Hi,
ich werde gezwungen unter drohung von sanktionen einen "Vertrag" mit der Arbeitsagentur zu schließen, darum geht es.
Das ist sittenwidrig!
Du kannst nicht gezwungen werden. Lies bitte "diesen InHi" der Bundesagentur, speziell: "Im zu erlassenden VA sind anstatt der EinV die Pflichten des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ggf. der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu formulieren sowie ggf. die Teilnahme an einer arbeits- oder sozialintegrativen Maßnahme zu regeln."
freundliche Grüße
Ingo