Jens Holzkämper: Der Glückliche

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Tach,

Ist es für die Rechtsprechung nicht zwingend notwendig, dass es auch entsprechend in den nationalen Gesetzbüchern steht.

wie du hier am Beispiel Saddam siehst, nein. Andere Beispiele wären die Prozesse von Nürnberg in den 40er Jahren oder die Prozesse am Internationalen Strafgerichtshof, wo der Fall Hussein meiner Meinung nach auch hätte verhandelt werden sollen; leider erkennt die USA diese Institution nicht an und damit darf das natürlich auch der neue Tochterstaat im Nahen Osten ghenauso wenig.

UNO ist doch mehr eine Club-Mitgliedschaft, deren Intensität nach Gutdünken ausleben darf, siehe China und andere und die Menschrechte.

Ja, ich befürchte, so kann man das leider sehen.

mfg
Woodfighter