RuD: Rechtsfrage zu Eigentum

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Seid gegrüßt!

Tachchen!

Aber da ich Seitenschreiben auch "bringe", kann ich dass ja nebenbei (das nebenbei existiert NICHT - das nebenbei ist fast ausschließlich nach der Arbeitszeit zu hause) noch ma schnell son paar Seiten zusammenschmeißen.

Wenn ich das richtig verstehe, hattest du also die Weisung vom Arbeitgeber,
eine Website mit Shop zu erstellen ... und hast das auch brav gemacht.

Darüber hinaus hast du dich vom Spaß an diesem Projekt übermannen lassen
und zu Hause privat weiter für deinen Chef gearbeitet.
Da sollte man wohl dem Chef zu seinen Motivationsfähigkeiten gratulieren.

Selbst wenn man dir deine Heimarbeit - sehr praxisfern - als Arbeitszeit
anrechnen würde, hast du wohl nicht darauf geachtet, sie abzufeiern. ;-)

Ich habe zwar aus - wie du es so schöne sagst- Motivation zu hause gearbeitet. Aber auch aus Zeitmangel - wie schon gesagt ich habe "den normalen Büroalltag" abgearbeitet und die Seite "wenn ich mal Zeit habe" -- die hatte ich nur so gut wie nie. und die Seite mußte ja auch fertig werden. Also blieb mir (fast) nichts anderes übrig.

Und ja ich habe die Zeit nicht "abgefeiert", weil Arbeitszeit zu Hause (nicht laut Arbeitsvertrag, sondern laut Absprache) nicht als Arbeitszeit gilt.

--
Bis Später
    
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