Tom: Rechtsfrage zu Eigentum

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Hello,

grundsätzlich hast Du als Urheber einer solchen Leistung erstmal die Rechte (das Urheberrecht sowieso). Um die Rechte abzutreten, musst Du "angemessen" und/oder "tariflich" bezahlt worden sein. Wenn ich das Gesetz hier richtig interpretiere, muss diese Bezahlung auch tatsächlich erfolgt sein, also nicht nur versrprochen.

Das ändert nichts an der Tatsacche, dass Du deinem Arbeitgeber während der Arbeitszeit eine Leistung schuldest, auf die er Dich in Anspruch nehmen kann. Damit wird aber nicht automatisch Alles und Jedes Eigentum deines Arbeitgebers, was Du in der Arbeitszeit erzeugt hast. Deine Exkremente z.B. darf er nicht für seine Zwecke verwenden, wenn dies nicht ausdrücklich Bestandteil der geschuldeten Leistung ist. Wenn Du Materialen des Arbeitgebers verwendet hast, entsteht für ihn ein Rückbehaltungsrecht an Deiner Leistung, aber keinesfalls ein Eigentum.

Ich bin lange genug Arbeitgeber gewesen, um so einige "nette Tricks" und "Auslegungen" kennengelernt zu haben. Ist übrigens zu empfehlen: Bevor man Angestellter in gehobener Stelle wird, sollte man Arbeitgeber gewesen sein.EDann kann man seine Rechte viel besser durchsetzen ;-)

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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