Wäre der Sachverhalt anders und Du hättest die genannten Entwicklungsleistungen ausserhalb Deiner Arbeitszeit erbracht, sieht es natürlich anders aus.
Es ist auch teilweise so. Ich meine sogar zu großen Teilen, da ich _während_ der Arbeitszeit auch noch genügend andere Dinge in Angriff nehmen darf :-(
Ausserdem sind gerade auch deutsche Richter zumindest manchmal gar nicht doof. ;)
Wie ist das jetz zu verstehen?
Das bedeutet, dass der Richter nach sorgfältiger Abwägung zum Sachverhalt zu dem Schluss kommen könnte, dass Deine Extra-Leistungen durchaus im Rahmen des Arbeitsvertrags erbracht worden sind.
Oder andersrum formuliert, Du hättest die Beweispflicht, dass bestimmte Entwicklungen/Produkte ausserhalb des Arbeitsvertrags von Dir erarbeitet worden sind. Und das wird - so wie ich diesen Fall einschätze - schwer werden.