Tom: Rechtsfrage zu Eigentum

Beitrag lesen

Hello,

Solange du während deiner Arbeitszeit eine Leistung für den Arbeitgeber erbringst, auch wenn es sich um eine geistige Schöpfung handelt, gehen die Rechte daran meiner Meinung nach an den Arbeitgeber über. Ein Forscher, der in einem Pharmaunternehmen arbeitet und ein neues Medikament entdeckt, nimmt die Rechte daran ja auch nicht mit, wenn er die Firma wechselt.

Hier gilt das Arbeitnehmer-Erfinder-Recht.
Wenn es sich um das direkte Berufsumfeld und den Arbeitsauftrag des Betroffenen handelt, wären die Rechte durch tarifgerechte Bezahlung übertragen (Urheberrecht, Erfinderrecht)
Wenn es sich um eine Entdeckung/Erfindung neben der eigentlichen Aufgabe handelt, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erwerb der Verwertung (sehr begünstigt) und auf (großzügigie) Erstattung der Kosten, sollten seine Ressourcen dafür genutzt worden sein...

Das Patent verbleibt aber ggf. mit allen Rechten beim Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber keinen Wert darauf legt.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau