Cyberfuzzy: OT: Sitzheizung defekt - Verkäufer verweigert Umtausch

Hallo,

sorry für das ganz grobe OT, aber vielleicht kennt sich hier ja zufällig jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Ich bin schon fast am verzweifeln. Im Januar 2006 habe ich mir bei Ebay von einem Kaufmann eine beheizbare Sitzauflage für mein Auto gekauft. Diese lief letzten Winter auch ganz gut.
Als ich sie vor einer Woche wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte ich, dass die Heizung nicht mehr warm wird. Also habe ich dem Verkäufer den Mangel gemeldet.
Der verwies mich darauf, dass die Heizung kaputt geht, wenn sie geknickt wird. Meine Antwort war, dass ich die Heizung niemals geknickt habe, was so auch stimmt. Daraufhin wollte er ein Foto von der Sitzheizung haben, um nach dem Zustand zu entscheiden, ob er sie umtauscht.
Dann kam die Antwort auf das Foto: "wie angenommen zeigt das Foto massive Falten oberhalb und unterhalb der Sollfaltstelle. Diese haben zum Defekt geführt und würden bei einer neuen Sitzheizung wieder zu einem Defekt führen. Evtl. hat ihr Fahrzeugsitz zu starke Rundungen für eine solche Sitzauflage.". Das ist Schwachsinn, die sogennannten "Falten" sind ganz normale Gebrauchsspuren, die lassen sich nicht vermeiden. Ich habe also geantwortet, dass ich die Sitzheizung ordnungsgemäß verwendet habe und mein Auto einen normalen Standardsitz hat. Und ich habe einen Umtausch oder Geld zurück verlangt.
Die Antwort vom Verkäufer: "6 Monate nach dem Kauf ist der Kunde in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand (BGB §476)"

Stimmt das so? Muss ich als Käufer nachweisen können, dass der Mangel schon vorher da war? Ich dachte ich hätte als Nicht Kaufmann sogar zwei Jahre Zeit, bevor ich meine Lieferung überhaupt überprüfe?

Muss nicht der Verkäufer beweisen können, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe da war?

Was habe ich für Möglichkeiten?

Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

Grüße
Cyberfuzzy

  1. Soweit ich weiß handelt es sich dabei um die "Umkehr der Beweislast" und der _Verkäufer_ muss nachweisen, dass die Mängel nicht schon beim Versand bestanden haben.

    Soweit..

    nochwas: Bei eBay _immer_ die Bewertungen durchlesen! Sie können ihm auch eine vernichtende Wertung schreiben, wenn er weiterhin nicht zurückerstattet ;)

    1. Moin!

      nochwas: Bei eBay _immer_ die Bewertungen durchlesen! Sie können ihm auch eine vernichtende Wertung schreiben, wenn er weiterhin nicht zurückerstattet ;)

      Erstens: Nach neun Monaten dürfte es schwierig sein, noch eine Bewertung abzugeben.

      Zweitens: Unwahre Behauptungen in ebay-Bewertungen führen sehr rasch zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, die häufig nur noch mehr Kosten verursachen.

      - Sven Rautenberg

      --
      "Love your nation - respect the others."
  2. Moin!

    Die Antwort vom Verkäufer: "6 Monate nach dem Kauf ist der Kunde in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand (BGB §476)"

    Stimmt das so?

    Ja, das stimmt so.

    Muss ich als Käufer nachweisen können, dass der Mangel schon vorher da war?

    Bei Reklamationen nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf: ja.

    Ich dachte ich hätte als Nicht Kaufmann sogar zwei Jahre Zeit, bevor ich meine Lieferung überhaupt überprüfe?

    Das ist nun sowieso grundsätzlich falsch. Eine Lieferung mußt du auch als Nicht-Kaufmann prüfen und ggf. zeitnah reklamieren.

    Muss nicht der Verkäufer beweisen können, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe da war?

    Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass Defekte schon bei Übergabe der Sache vorhanden waren, der Verkäufer muß ggf. das Gegenteil beweisen (was er sich meist spart, und kulanterweise den Schaden im Sinne des Kunden reguliert).

    Was habe ich für Möglichkeiten?

    So wie ich das sehe: Keine.

    Du kannst natürlich nochmal einen Anwalt konsultieren, aber der wird dir auch nur sagen können, dass du erstmal auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen mußt, der die Fehlerursache feststellt.

    Und wenn die Aussage des Verkäufers stimmt, dass die Auflagenheizung durch Knicken beschädigt wurde, dann ist das auch kein Mangel, der schon beim Kauf der Heizung bestand, sondern erst durch den Gebrauch entstanden ist. Die Gewährleistung ist somit ausgeschlossen.

    Zu prüfen wäre, ob irgendeine Herstellergarantie noch greift. Garantien sind freiwillige, versprochene Leistungen, die beliebig ausgestaltet sein können.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Hi,

      Muss nicht der Verkäufer beweisen können, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe da war?
      Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass Defekte schon bei Übergabe der Sache vorhanden waren, der Verkäufer muß ggf. das Gegenteil beweisen

      kleine Ergänzung: Nur wegen dieser (nicht unvernünftigen) Annahme muss in diesem Fall der Verkäufer "seine Unschuld beweisen". Allgemein gilt in Deutschland nämlich noch immer, dass ein Mensch bis zum Beweis der Schuld unschuldig ist.

      Was habe ich für Möglichkeiten?
      So wie ich das sehe: Keine.

      Sehe ich übrigens genau so (falls es jemanden interessiert ;-)).

      Cheatah

      --
      X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
      X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      X-Will-Answer-Email: No
      X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
  3. Hell-O!

    Zur Ergänzung noch ein Archivlink:
    http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/8/t134861/#m875234

    (wozu schreibt man solche Romane, wenn sie doch niemand sucht, findet und liest? *grmbl*)

    Siechfred

    --
    Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
    Siechfreds Tagebuch || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.
    1. Hi,

      Zur Ergänzung noch ein Archivlink:
      http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/8/t134861/#m875234

      (wozu schreibt man solche Romane, wenn sie doch niemand sucht, findet und liest? *grmbl*)

      damit der - wie war das noch - allwissende Müllhaufen (oder so ähnlich) noch ein bisschen schneller wächst?

      Vielleicht sollte eine extra Themenkategorie "Sinnvolle Suchbegriffe" eingeführt werden. Wenn jemand in der Suche nicht fündig wird, kann er dort nachfragen, wonach er bei seiner speziellen Fragestellung am besten suchen soll. Damit würden sich auch so sinnige Antworten wie "Google ist dein Freund" oder "schon im Archiv geschaut?" von selbst erledigen ...

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um den General zu verweisen!"