Gernot Back: Sexseiten vom AA

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Hallo Thorsten,

Schön und gut, aber der Arbeitgeber sucht einen Webdesigner der eine
Pornoseite erstellt. Hardcore Pornoseite.
Ich bin Verheiratet und habe 3 Kinder und möchte diese Stelle ablehnen.Aber das Arbeitsamt sagt:" Wenn du die Stelle nicht annimmst dann kürzen wir um 30%"

Ich denke nicht, dass das Arbeitsamt dich zwingen kann, eine derartige Stelle anzunehmen. Strafbar macht sich nach §184 (6) StGB, "wer pornographische Schriften an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein".

Nach §11(3) stehen den "Schriften" Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

An all das hat sich auch das Arbeitsamt zu halten. Du forderst weder das Arbeitsamt noch deinen potenziellen Arbeitgeber hierzu auf, sondern bekundest im Gegenteil deinen Widerwillen, mit derartigen Inhalten konfrontiert zu werden. Damit basta!

Gruß Gernot