Gernot Back: Nachtrag

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Hallo Jochen,

das ist ja mal was: http://www.internetrecht-rostock.de/avs-kg-berlin.htm hmm da wird das gerade beschrieben was ich aufgeschrieben habe. Warum machen die das dann immernoch? Hmm ich kann das nicht so ganz verstahen.

Das ist doch ganz einfach; weil sie damit Geld verdienen, solange da kein Kläger, also auch kein Richter.

Übrigens diese sogenannte "Jugendschutz" ist ja ohnehin auch nur von gewissen Interessensgruppen vorgeschoben, um sich selbst wichtig und damit Geld zu machen.

Eine Gefährdung der Jugend kann in deren Konfrontation mit ganz natürlichen menschlichen Vorgängen wie z.B der Darstellung von Erektionen an Geschlechtsteilen gar nicht bestehen. Die kennen die Kinder nämlich seit ihrer eigenen Entwicklungszeit als Embryo im Mutterleib. Ich stelle jetzt einfach mal die These auf, dass das Gegenteil der Fall ist: Die Tabuisierung dieser Themen bedeutet viel mehr eine Jugendgefährdung.

Ich möchte endlich mal auch nur eine einzige seriöse wissenschftliche Studie lesen, die die Behauptung einer Gefährdung der jugendlichen Entwicklung durch einen offenen Umgang mit Sexualität und deren Darstellung schlüssig belegt.

Niemand darf gegen seinen Willen zum Betrachten sexuell expliziter Darstellungen genötigt werden, egal wie alt er ist, aber wer so etwas sehen will, und zu diesem Zweck sogar fremde Personalausweisnummern in Eingabfelder im Internet einträgt, der ist auch offensichtlich alt genug dafür, pornografische Inhalte zu sehen.

Gruß Gernot