wahsaga: Muss ich als Domaininhaber Inhalte zeigen?

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hi,

Man kann jedoch immer behaupten,

Behaupten kannst du viel - ob's den Richter interessiert, ist der entscheidende Punkt.

man verwende andere Protokolle die halt nicht für öffentliche Nutzung sind.

Als ganz dummer Richter frage ich mich dann natürlich wofür du dazu unbedingt die Domain brauchst. Mein Sachverständiger hat mir nämlich geflüstert, dass du dann ja bspw. auch über eine IP-Adresse zugreifen könntest.
Und da du ja auch noch mit dem Kläger im Clinch liegst, was die Nutzungsrechte am Domainnamen angeht, entscheide ich vielleicht, dass sein Interesse an der Nutzung höher wiegt - weil er den Namen ja schließelich öffentlich benutzen will.

gruß,
wahsaga

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