werner kloth: ebay und rechte

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hallo,

kann ich als Privat-Verkäufer einen gegenstand der kaputt oder nicht dem entspricht was der Käufer erhofft hat die Rückgabe ablehnen?

Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?

Oder haben die Käufer immer ein "1 Jahres" rückgaberecht bzw Garantie?

Danke wenn mir da einer weiterhelfen kann