summi: impressumspflicht für baustellenseiten?

moin ihrs,

kann mir jemand sagen wie es mit der Impressumspflicht für Baustellenseiten aussieht? sprich für Auftritte wie www.scha.de oder Seiten bei denen außer ne 403-Meldung nichts kommt?

tschau,marcus.

--
  1. Moin!

    Nichts genaues weiß man nicht: http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html: "Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. Diese Ansicht ist sicherlich falsch, hilft dem Betroffenen, der den Gang durch mehrere Instanzen und die damit verbundenen Kosten scheut, im Zweifel aber wenig. Wer daher rechtliche Risiken ausschließen möchte, sollte im Zweifel die Internetpräsenz mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung versehen."

    -- Skeeve

  2. Moin!

    Andererseits meint Härting Rechtsanwälte: "02. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

    Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit regelmäßig nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen. Lediglich, wenn die Website im Ausnahmefall doch unter die Geschäftsmäßigkeit fallen könnte."

    -- Skeeve

    1. hey skeeve,
      Das Klingt doch gut. Danke für den Post.

      --
    2. Hallo Skeeve,

      ich glaube, deine Antworten gehen in eine etwas andere Richtung als summis Frage. Meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis braucht man für Platzhalterdomains kein Impressum. Es wird ja kein Inhalt angeboten, deswegen ist auch keine Anbieterkennung nötig.

      Schöne Grüße,

      Johannes

      1. Moin!

        Meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis braucht man für Platzhalterdomains kein Impressum. Es wird ja kein Inhalt angeboten, deswegen ist auch keine Anbieterkennung nötig.

        "Kein Inhalt" wäre aber eine Fehlermeldung. Eine Baustellenseite ist bereits Inhalt. Das zumindest sagt mir meine unmaßgebliche Meinung über Rechtsverdreher ;-)

        Mit anderen Worten: Wenn Dir jemand was ans Zeug flicken will, dann schafft er das leichter, wenn Du Inhalt bietest.

        -- Skeeve

        1. Hallo Skeeve,

          "Kein Inhalt" wäre aber eine Fehlermeldung. Eine Baustellenseite ist bereits Inhalt. Das zumindest sagt mir meine unmaßgebliche Meinung über Rechtsverdreher ;-)

          Meinem Verständnis handelt es sich aber bei einer Baustellenseite weder um einen Medien- noch um einen Teledienst, d.h. es liegt keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung vor.

          Schöne Grüße,

          Johannes

  3. kann mir jemand sagen wie es mit der Impressumspflicht für Baustellenseiten aussieht? sprich für Auftritte wie www.scha.de oder Seiten bei denen außer ne 403-Meldung nichts kommt?

    hallo,
    weiß ja nicht wofür Du die verantwortung übernehmen möchtest, wenn die seite keinen inhalt o.ä. hat.
    in einem solchen fall würde ich mir keine panik machen.
    ein impressum sollte man dennoch drauf setzen, sodass dir jemand einen preisvorschlag für die domain schicken kann ;)
    soweit ich weiß, gab es da noch keinen vergleichbaren (gerichts)fall.

    1. Moin!

      ein impressum sollte man dennoch drauf setzen, sodass dir jemand einen preisvorschlag für die domain schicken kann ;)

      whois!? DeNIC!?
      Wenn die Domain wirklich jemand will, kann er den Besitzer darüber ausfindig machen.

      -- Skeeve

      1. gudn tach!

        ein impressum sollte man dennoch drauf setzen, sodass dir jemand einen preisvorschlag für die domain schicken kann ;)
        whois!? DeNIC!?
        Wenn die Domain wirklich jemand will, kann er den Besitzer darüber ausfindig machen.

        1. wenn sie jemand wirklich will, er aber von denic und so keine ahnung hat, ist die angabe der kontaktdaten demjenigen hilfreich. (stichwort: werbung)

        2. die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.

        prost
        seth

        1. Moin!

          1. wenn sie jemand wirklich will, er aber von denic und so keine ahnung hat, ist die angabe der kontaktdaten demjenigen hilfreich. (stichwort: werbung)

          Und da haben wir es. Du bietest Inhalt. Auch noch werbenden. Somit besteht Impressumspflicht ;-)

          1. die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.

          Sie *müssen* stimmen. Zitat: " VII.
          Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte. [...] Im übrigen muss die Straßenanschrift des Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft eines Mitinhabers, angegeben werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt.

          VIII.
          Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, [...] Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden."

          Ich denke, wenn diese Angaben falsch sind, sollte es nicht zu schwierig sein, so eine Domain zu übernehmen. Aber das kann auch eine naive annahme meinerseits sein. Die einzige Domain, die ich jemandem "abgenommen" habe hat er mir freiwillig überlassen ;-)

          -- Skeeve

          1. gudn tach!

            1. wenn sie jemand wirklich will, er aber von denic und so keine ahnung hat, ist die angabe der kontaktdaten demjenigen hilfreich. (stichwort: werbung)
              Und da haben wir es. Du bietest Inhalt. Auch noch werbenden. Somit besteht Impressumspflicht ;-)

            hihi, ok, die frage, ob man fuer eine seite, die nur aus einem impressum (samt "domain zu verkaufen!") besteht, ein impressum benoetigt, ist ueberfluessig.

            1. die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.
              Sie *müssen* stimmen.

            sie sollen stimmen. sie stimmen aber nicht immer.

            Ich denke, wenn diese Angaben falsch sind, sollte es nicht zu schwierig sein, so eine Domain zu übernehmen. Aber das kann auch eine naive annahme meinerseits sein.

            ok, dazu weiss ich nix.

            prost
            seth

        2. hi,

          1. die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.

          Wenn ich meine Domain beim zuständigen NIC mit falschen Daten registriere - hast du dann irgendeinen Grund anzunehmen, im Impressum würde ich näher an der Wahrheit bleiben?

          gruß,
          wahsaga

          --
          /voodoo.css:
          #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
          1. Moin!

            1. die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.

            Wenn ich meine Domain beim zuständigen NIC mit falschen Daten registriere - hast du dann irgendeinen Grund anzunehmen, im Impressum würde ich näher an der Wahrheit bleiben?

            ;-) Immer wieder bewundernswert, wie Du es auf den Punkt bringst ;-) 100% Zustimmung.... .oO( Warum sehe ich sowas nie? )

            -- Skeeve

          2. gudn tach!

            1. die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.

            Wenn ich meine Domain beim zuständigen NIC mit falschen Daten registriere - hast du dann irgendeinen Grund anzunehmen, im Impressum würde ich näher an der Wahrheit bleiben?

            du vergasst, den teil, auf den sich das bezo, zu zitieren, naemlich:
            "whois!? DeNIC!?
            Wenn die Domain wirklich jemand will, kann er den Besitzer darüber ausfindig machen."

            insofern koennte ich deine frage verneinen, ohne mir zu widersprechen.

            ferner ging es um das verkaufen von domains. und wuerde ich mich als kaeufer eher an die impressums-adresse wenden (wenn eine solche existiert) als an die bei (de)nic angegebene adresse.

            prost
            seth