Moin!
- wenn sie jemand wirklich will, er aber von denic und so keine ahnung hat, ist die angabe der kontaktdaten demjenigen hilfreich. (stichwort: werbung)
Und da haben wir es. Du bietest Inhalt. Auch noch werbenden. Somit besteht Impressumspflicht ;-)
- die bei denic angegeben daten muessen nicht stimmen, sondern sind teilweise sogar frei erfunden.
Sie *müssen* stimmen. Zitat: " VII.
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte. [...] Im übrigen muss die Straßenanschrift des Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft eines Mitinhabers, angegeben werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt.
VIII.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, [...] Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden."
Ich denke, wenn diese Angaben falsch sind, sollte es nicht zu schwierig sein, so eine Domain zu übernehmen. Aber das kann auch eine naive annahme meinerseits sein. Die einzige Domain, die ich jemandem "abgenommen" habe hat er mir freiwillig überlassen ;-)
-- Skeeve