Johannes Zeller: impressumspflicht für baustellenseiten?

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Hallo Skeeve,

"Kein Inhalt" wäre aber eine Fehlermeldung. Eine Baustellenseite ist bereits Inhalt. Das zumindest sagt mir meine unmaßgebliche Meinung über Rechtsverdreher ;-)

Meinem Verständnis handelt es sich aber bei einer Baustellenseite weder um einen Medien- noch um einen Teledienst, d.h. es liegt keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung vor.

Schöne Grüße,

Johannes