Hallo Skeeve,
"Kein Inhalt" wäre aber eine Fehlermeldung. Eine Baustellenseite ist bereits Inhalt. Das zumindest sagt mir meine unmaßgebliche Meinung über Rechtsverdreher ;-)
Meinem Verständnis handelt es sich aber bei einer Baustellenseite weder um einen Medien- noch um einen Teledienst, d.h. es liegt keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung vor.
Schöne Grüße,
Johannes