Hallo Cyx23,
auch ohne EU sehe ich gar keine Berechtigung, warum ein Mensch doppeltes
Stimmrecht erhalten solle.
Es erhält doch keiner ein doppeltes Stimmrecht? Alle Menschen der Gemeinschaft Bürger des Staates X haben in Angelegenheiten, die diese Gemeinschaft angehen eine Stimme.
Nun sind einige dieser Menschen zusästzlich auch noch Bürger des Staates Y, deshalb gehen sie auch die Angelegenheiten dieses Staates etwas an, d.h. sie haben auch in diesem Staat eine Stimme.
Vergleichbar mit Eltern, die zwei Kinder in verschiedenen Schulklassen haben. Deswegen müssen sie ja auch nicht für die Elternpflegschaft einer Klasse entscheiden, sondern dürfen in beiden abstimmen.
Schöne Grüße,
Johannes