Johannes Zeller: Online-Petition: Verbot von Wahlcomputern

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Hallo Cyx23,

Gegen welchen Grundsatz bitte?

Gleichheit. Im Gegensatz zur altgriechichischen oder antiken "Demokratie".

Das bedeutet, das die Stimme jedes Wählers bei einer Wahl gleichviel zählt. Da sich die deutsche Gesetzgebung aber nur auf deutsche Wahlen bezieht, ist es irrelevant ob ein Mensch noch in einem anderen Staat wahlberechtigt ist. Aber eine Regelung wie »es dürfen nur deutsche Bürger, die keine andere Staatsangehörigkeit haben, wählen« würde gegen den Grundsatz, das Wahlen allgemein sein sollen, verstoßen.

Sollte doch wohl so offensichtlich sein, dass ich nicht noch das
GG durchgucken muß?!

Kannst ja mal gucken, ob du da etwas findest.

Warum sollte ein Mensch mehrfach wählen oder abstimmen dürfen, ob
die Nato Krieg führen soll? Oder gleich in mehreren Ländern die
politische Richtung wälen, die Entscheidung über Kyoto-Protokoll
oder Kernkraft gleich mehrfach treffen?

Nun, wenn man zugesteht, dass jemand zwei Staatsbürgerschaften besitzen darf, ist die logische Konsequenz, dass er auch in beiden Staaten wählen darf. Jedenfalls solange das Wahlrecht alleine an die Staatsbürgerschaft und nicht an den Wohnsitz gebunden ist.

Oder wie fändest du es, wenn zu der Entscheidung über die
EU-Mitgliedschaft der Türkei, oder irgendwelche Details zu Zypern,
ein Grieche mit zusätzlicher deutscher Staatsbürgerschaft
doppelt abstimmt und wählt?

Gehst du von eine hypothetischen EU-weiten Abstimmung aus? Dann dürfte das EU-Wahlrecht greifen, d.h. er darf sowieso nur in einem Land wählen. Ansonsten sind es separate Abstimmungen, mit denen er die Politik des Landes beeinflussen kann und da er Bürger beider Länder ist, darf er nun mal in beiden Ländern abstimmen.

Deswegen ist die ganze Diskussion im Prinzip überflüssig, bzw. nicht aufs Ausgangsthema bezogen.

Da hoffe ich doch stark, dass Threaddrift, zumal wenn er auch noch
am Thema stattfindet, weiterhin in diesem Forum eher gern gesehen
wird!

Es geht nicht um Threaddrift. Es handelt sich um ganz verschiedene Themen. Im ersten Fall, lautet der Vorwurf, dass jemand zur Wahl zugelassen wurde, obwohl er nicht wahlberechtigt wäre.

Außerdem hab ich nichts gegen Threaddrift. Aber es ist IMHO müßig darüber zu diskutieren, ob jemand mit mehreren Staatsbürgerschaften mehrfach wählen darf. Bei den gegebenen Voraussetzungen impliziert die Zulassung des ersteren nun mal letzteres.

Schöne Grüße,

Johannes

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Online-Petition: Verbot von Wahlcomputern

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