afra: Angestellt + Freiberuflicher Nebenjob

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Hallo Skeeve!

Solange Dein Gehalt der Festanstellung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und du gewerbliche Einkünfte zu versteuern hast, kann die gesetzliche KV die Beiträge nachfordern. Ich wünsche Dir, dass Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst ;)

Schönen Gruß

Afra