Sven Rautenberg: Steuerfrage :-)

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Moin!

Ich sitze gerade an meinen Steuern und habe eine Gutschirft vom Inland die ohne Umsatzsteuer/MwSt ausgezahlt wurde. Auf den Rechnung ist absolut überhaupt keine Angabe zur Umsatz bzw. MwSt. zu finden. Also eine reine Netto Auszahlung, der Anbieter hat also die Umsatzsteuer abgeführt, nehme ich an :-)

Nein, wenn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, ist keine Mehrwertsteuer abgeführt worden. Von etwas anderem kannst du nicht ausgehen. Es wurde vermutlich die Kleinunternehmerregelung genutzt.

Wo verbucht man eine solche Einnahme ?

Frage dein Finanzamt. Die sind zur Auskunft verpflichtet, und helfen in der Regel auch recht freundlich. Jedenfalls deutlich freundlicher, als wenn man Steuererklärungen verspätet abgibt. :)

Bei Auslandszahlungen die ohne Steuer reinkommen buche ich diese als "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" Feld 48 in der Umsatzsteuervoranmeldung.

Bei dem Kandidaten hier handelt es sich um Gutschriften die aus dem Inland kommen, er will mir die Umsatzsteuer nicht auszahlen oder nachzahlen. Die Rechnungen sind weder signiert, vollständig noch per Post erhältlich, damit also für den Vorsteuerabzug unbrauchbar ...

Da frage ich mich ja doch, wie jemand dazu kommt, dir Gutschriften zu erteilen. Da sollte doch entweder vorher von dir eine Rechnung rausgegangen sein, oder eine von ihm, die du bezahlt hast, und von der ein Teilbetrag erstattet werden sollte.

Aber ganz unabhängig davon: Wenn derjenige im geschäftlichen Bereich agiert, ist er verpflichtet, dir eine ordentliche Rechnung zu stellen. Also in Papierform, mit allen notwendigen Angaben etc., oder in elektronischer Form mit der notwendigen elektronischen Signatur (die so aufwendig zu bekommen und zu leisten ist, dass sie sich noch absolut nicht verbreitet hat).

- Sven Rautenberg

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