Moin!
also ein verkauf über ebay. inhalt des angebots war: db, script, domain. habe nichts davon erwähnt, dass es vervielfältig werden darf aber auch nicht, dass es nur einmal genutzt werden darf, was zwar bei domains klar ist, jedoch im bezug auf das Script nicht eigens angesprochen worden ist.
Mich interessiert nicht, wo verkauft wurde, sondern wie. Die Formulierung des Angebots, welche mangels kaufvertraglicher Festlegung als Vertrag herhalten muß.
Dabei kommt es nicht darauf an, wie du das jetzt hier umschreibst, sondern auf exakt den im Angebot benutzten wortwörtlichen Text.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."
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