Webseiten-Zwangsarchivierung durch deutsche Nationalbibliothek?
Silver Surfer
- meinung
0 bleicher0 Roland Haeder0 Sven Rautenberg0 grusel
0 Thomas J.S.0 Daniel Thoma
Guten Abend Forum,
gerade stieß ich auf diesen Blog-Artikel Ungeheuerlich: Zwangsarchivierung durch deutsche Nationalbibliothek vernichtet Privatsphäre. Was ist denn da dran? Bisher habe ich noch nirgends davon gehört oder gelesen. Wo müssen die Seiten denn abgeliefert werden?
Euer Silver Surfer
Die können mich alle mal!meine seite ist auf freehost und ichbin als Max Mustermann der in der Musterstraße wohnt!
Allerdingst widerspricht der gesetz doch den datenschutzgesetzen??
soll ab dem 29.06 gelten:
(aussschnitt)
§ 14
Ablieferungspflicht
(1) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in körperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in zweifacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern. Musiknoten, die lediglich verliehen oder vermietet werden (Miet- oder Leihmateriale), haben die Ablieferungspflichtigen in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.
(2) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern, wenn eine Inhaberin oder ein Inhaber des ursprünglichen Verbreitungsrechts den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
(3) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in unkörperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.
(4) Wird die Ablieferungspflicht nicht binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung des Medienwerkes erfüllt, ist die Bibliothek nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf von weiteren drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 15
Ablieferungspflichtige
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Hallo Silver Surfer,
Und wenn ich das boykotiere? Also einfach nich mach? Ich erinnere mich da an Frankreich und die Internet-GEZ. Die haben einfach nicht gezahlt und die franz. GEZ stand mit leeren Haenden da.
Okay, GEZ ist off-topic, aber das was die Buerger getan haben, sollte die nicht-kommerzielle Internet-Gemeinde auch tun: Den Aufstand proben!
Genug mit dem "Matrix-Gelabere". Ich finde das absurt, was da abgeht. Ich bin *kein* Online-Redakteur, nur weil ich meine Meinung sage. Da hat wohl jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht, als das Thema "Internet-Community" dran kam... ;-)
Gruss,
Roland
Moin!
gerade stieß ich auf diesen Blog-Artikel Ungeheuerlich: Zwangsarchivierung durch deutsche Nationalbibliothek vernichtet Privatsphäre. Was ist denn da dran? Bisher habe ich noch nirgends davon gehört oder gelesen. Wo müssen die Seiten denn abgeliefert werden?
Da hat wieder jemand das Gesetz nicht ganz gelesen, und dann ohne Rechtsverstand und ohne den fehlenden Teil interpretiert.
http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/__20.html
- Sven Rautenberg
tach Sven
wer soll auch solch einen Scheiß verstehen können
gruß grusel
Hallo,
gerade stieß ich auf diesen Blog-Artikel Ungeheuerlich: Zwangsarchivierung durch deutsche Nationalbibliothek vernichtet Privatsphäre. Was ist denn da dran?
Aufregung um Nichts.
Wieder einer der zwar lesen, aber das gelesene nicht verstehen kann.
Wo müssen die Seiten denn abgeliefert werden?
Müssen? Gar nirgendwo.
http://www.d-nb.de/wir/ueber_dnb/netzpubl_abgabe.htm
und bitte auch die FAQ lesen!
http://deposit.d-nb.de/netzpub/np_faq.htm
Grüße
Thomas
Hallo Silver,
Werke für die Nachwelt zu sichern ist eine wichtige Aufgabe und bei Veröffentlichungen im Internet ist die Gefahr, dass sie irgendwann wieder verschwinden und verloren gehen, noch größer.
Dass die Nationalbibliothek sich in Zukunft also auch darum kümmern wird, ist also nur zu begrüßen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jeden dümmlichen Blogeintrag abgeliefert haben wollen, außerdem war da auch irgendwas von "zur Abholung bereitstellen" in der Diskussion. Möglicherweise läuft das dann auch eher auf eine Art archive.org hinaus.
Hier Panik zu machen und Protest zu schüren ist auf jeden Fall sinnlos, es geht nicht darum irgend jemand in die Privatsphäre einzugreifen sondern das kulturelle Erbe zu schützen.
Ich hab den Artikel nur kurz angelesen. Aber dass das im Allgemeinen für passwortgeschützte Seiten gelten sollte, ist mit ziemlicher Sicherheit Quatsch. Natürlich gibt es auch geschützte Veröffentlichungen im Internet für die man Geld bezahlen muss o.ä., diese müssen natürlich auch von der Archivierungspflicht betroffen sein. Urlaubsfotos werden aber nicht veröffentlicht, sie sind ja nur einer sehr eingeschränkten Gruppe zugänglich.
Grüße
Daniel