schwarze Piste: Abmahnung wegen automatischer Bestätigungsmail

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Tachchen!

Die Mail, die er erhalten hat, dient dazu, den Eingetragenen über die Eintragung in Kenntnis zu setzen und dessen Daten zu überprüfen. Es wird auch das PW für den Eintrag mitgeteilt, sodass der Eintrag editiert, aktiviert oder entfernt werden kann.

Tja ... wahrscheinlich Pech gehabt.
So wie die Abmahner sieht es nämlich auch die Mehrzahl der deutschen Gerichte.
Bereits die Versendung der (nicht angeforderten) ersten Opt-in-Bestätigung ist
ein Eingriff in den Gewerbebetrieb oder eine Verletzung des Persönlichkeits-
rechts. Beispielhaft dazu das LG Berlin.

Lediglich das AG Brakel sieht das bis jetzt anders, scheint damit aber eher
die Mindermeinung in der juristischen Landschaft deutscher Gerichte.

Aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, den Service beizubehalten,
ist es also, die Domain der Abmahner komplett technisch aus dem Service
auszuschließen und zu hoffen, dass es keine Nachahmer gibt.

Gruß

Die schwarze Piste

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