schwarze Piste: Abmahnung wegen automatischer Bestätigungsmail

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Tachchen!

ich bin mir unsicher in BEzug darauf, ob das Urteil vom LG Berlin hierauf angewendet werden darf, da in diesem Fall eindeutig eine Anforderung dieser E-Mail (die zudem keine Werbung enthält sondern die Bitte um eine Bestätigung, dass die Eintragung korrekt war) vorlag.

Du kannst dir sicher sein, denn das Urteil betraf genau den Fall einer
sog. "Checkmail" innerhalb eines Double-Opt-in-Systems.

Das Problem liegt darin, dass sich der Versender der Mail auf einen
Rechtfertigungsgrund ("Hat er doch angefordert") beruft und somit
beweispflichtig wird. Er wird aber niemals beweisen können, dass
der Inhaber der Mail-Adresse selbst die Checkmail angefordert hat.

Gruß

Die schwarze Piste

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