Hallo!
Nachdem wir ja hier den Fall von Newslettern einigermaßen durchgesprochen hätten, hätte ich noch eine Frage zu den sog. Ecards.
Gibt es hier bereits eine Rechtsprechung?
Annahme:
Ich biete ein Ecard Service. Gehen wir davon aus, dass ich Spambots ausschließen kann.
Benutzer geben Ihren Namen, Emailadresse, einen Text und einen (oder mehrere) Empfänger ein.
Versandt wird die Ecard mit der angegebenen Email Adresse des Benutzers.
Im Email ist natürlich auch ein Link auf meine Seite, woher die Ecard kommt.
Jetzt fühlt sich ein Empfänger auf den Schlips getreten und schickt eine Abmahnung an mich.
Macht es einen Unterschied, wenn die Ecard nicht mit der Emailadresse abgesandt wird, die der Benutzer eingibt, sondern mit meiner fixen Email Adresse?
Gibt es hier schon Gerichtsentscheidungen?
Schön langsam glaub ich, in der Branche braucht man auch ein Jus Studium. :-/
mfg
frafu