Hallo,
Leider ist gerichtlich betrachtet ja schon der einmalige Versand einer Mail der Form "Irgendwer mit IP xy hat ihre Mailadresse bei uns eingetragen. Klicken Sie bitte auf den Link, wenn tatsächlich sie das waren und wir künftig Mails schicken dürfen" sehr kritisch zu betrachten.
aber das ist doch genau das Vorgehen, das in der EU-Richtlinie 2002/58/EG (im Volksmund "Anti-Spam-Richtlinie") unter dem Begriff "Double Opt-In" empfohlen wird:
* Interessent trägt sich in eine Mailing-Liste ein
* Anbieter schickt eine(!) Bestätigungsmail
* Interessent muss innerhalb einer bestimmten Frist die Anmeldung
seinerseits bestätigen, sonst verfällt sie automatisch
Dieses Verfahren ist in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie, der Neufassung des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sogar bindend festgeschrieben (UWG §7).
Insofern ist das Verschicken einer Bestätigungsmail IMHO völlig legitim - was nicht in Ordnung ist, dürfte höchstens die verkehrte Logik sein: Tun Sie etwas, damit wir Sie NICHT mit Werbung zumüllen.
So long,
Martin
Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.