Tachchen!
Aber woher weiß man das so genau? Nur weil auf irgendeiner Webseite steht, man solle irgendwohin mailen, heißt das ja nicht, dass diese Info korrekt ist. Vielleicht ist es auch eine bewußte Fehlinformation, um entweder den Inhaber der Mailadresse zu schädigen, oder Abmahnopfer einzufangen.
Dieses Beispiel entfernt sich ziemlich weit von unserem ursprünglichen Problem.
In dem von dir genannten Fall gäbe es aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:
1. Site- und Mailinglistbetreiber sind identisch: dann vermutete Einwilligung
2. Site- und Mailinglistbetreiber sind verschieden: dann würde man sich
wohl den Sitebetreiber greifen müssen als Klagegegner, denn der Interessent
konnte den Irrtum wohl kaum verhindern. Verschulden ist aber erforderlich
im Deliktsrecht.
Die fragliche EMail ist im PDF ja abgedruckt. Und so, wie sie formuliert ist, ist das Spam.
Hat das Gericht auch so gesehen. Obwohl ich das sehr dezent finde.
Der Beschluss des LG Berlins geht allerdings auch von Werbung aus,
obwohl dort - zumindest im Beschluss - nur von einem Aktivierungslink
gesprochen wird. Ich würde also vermuten, dass man mit neutralen
Formulierungen Glück haben kann ... oder aber eben nicht.
Hast du offenbar. Erste Seite, Nummer 1, vorletzte und letzte Zeile.
Hmm ... ich kann dir teilweise folgen, ausgerechnet in der Begründung aber nicht.
Letztlich fallen mir aber auch für den Normalfall schlicht keine guten
Gründe ein, eine Einwilligung vermuten zu dürfen.
Gruß
Die schwarze Piste
ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
Smartbytes Webdesign in Oberhausen