Steffi: Schutz vor Abmahnungen, Markenverletzung usw.?

Hallo,

gibt es außer ständigen manuellen Kontrollen einen Schutz gegen Abmahnungen wegen der im Thema gennnten Verstöße?
Würde es genügen, wenn man beispielsweise eine belgische Firma findet, die dem zustimmt, dass ihr Name und ihre Anschrift im Impressum erscheint? Denn wenn ich mich nicht irre, sind Belgier in dieser Hinsicht nicht belangbar...

Was meint ihr?

  1. hi,

    gibt es außer ständigen manuellen Kontrollen einen Schutz gegen Abmahnungen wegen der im Thema gennnten Verstöße?

    Die Frage ähnelt der danach, ob es einen Schutz dagegen gäbe, für Ladendiebstahl belangt zu werden.

    Würde es genügen, wenn man beispielsweise eine belgische Firma findet, die dem zustimmt, dass ihr Name und ihre Anschrift im Impressum erscheint?

    Würde es der Wahrheit entsprechen, wenn diese dort auftauchte?

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. gibt es außer ständigen manuellen Kontrollen einen Schutz gegen Abmahnungen wegen der im Thema gennnten Verstöße?

      Die Frage ähnelt der danach, ob es einen Schutz dagegen gäbe, für Ladendiebstahl belangt zu werden.

      Abgesehen von dem umstrittenen Sinn dieses Gesetzes, welches aus gutem Grund in Belgien und vielen anderen Ländern nicht existiert, sind wir im Internet und ich denke dort ist alles ziemlich "global".

      Würde es genügen, wenn man beispielsweise eine belgische Firma findet, die dem zustimmt, dass ihr Name und ihre Anschrift im Impressum erscheint?
      Würde es der Wahrheit entsprechen, wenn diese dort auftauchte?

      da sie keine schwierigkeiten bekommen kann, würde sie wohl auch leicht verantwortung dafür übernehmen können.

      1. Tachchen!

        da sie keine schwierigkeiten bekommen kann, würde sie wohl auch leicht verantwortung dafür übernehmen können.

        Seit wann gibt es in Belgien kein Markenrecht mehr?

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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      2. hi,

        Abgesehen von dem umstrittenen Sinn dieses Gesetzes, welches aus gutem Grund in Belgien und vielen anderen Ländern nicht existiert,

        Und der gute grund wäre?

        sind wir im Internet und ich denke dort ist alles ziemlich "global".

        "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum."

        Wenn ich auf einer "deutschen" Seite schlecht über dich Rede, würdest du doch vermutlich dagegen vorgehen wollen.

        Täte ich das jetzt stattdessen auf einer Seite "im Ausland", wäre es für dich plötzlich OK - weil ja im Internet "alles ziemlich 'global'" ist?

        Würde es genügen, wenn man beispielsweise eine belgische Firma findet, die dem zustimmt, dass ihr Name und ihre Anschrift im Impressum erscheint?
        Würde es der Wahrheit entsprechen, wenn diese dort auftauchte?
        da sie keine schwierigkeiten bekommen kann, würde sie wohl auch leicht verantwortung dafür übernehmen können.

        Das its nicht die Antwort auf die Rückfrage.

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. schlecht reden ist etwas anderes als das, was derzeit bei den Abmahnwellen bekämpft wird.
          Beispielsweise könnte man selfhtml allein schon deswegen verklagen oder zumindest abmahnen wenn jemand hier tirpse andersrum schreibt. und sowas finde ich nicht sinnvoll. abgesehen davon würde die mahnung nicht der verfasser, sondern der seiteninhaber erhalten und muss sie auch zahlen. danach einen schadensersatzanspruch gegenüber dem verfasser zu stellen, dürfte schwer fallen im internet. auch wenn die ip gespeichert wird, kommt man ohne weitere gerichts- und/oder anwaltskosten nicht weiter. und warum sollte ein webmaster ein solches risiko auf sich nehmen wollen?

          1. schlecht reden ist etwas anderes als das, was derzeit bei den Abmahnwellen bekämpft wird.
            Beispielsweise könnte man selfhtml allein schon deswegen verklagen oder zumindest abmahnen wenn jemand hier tirpse andersrum schreibt. und sowas finde ich nicht sinnvoll. abgesehen davon würde die mahnung nicht der verfasser, sondern der seiteninhaber erhalten und muss sie auch zahlen. danach einen schadensersatzanspruch gegenüber dem verfasser zu stellen, dürfte schwer fallen im internet. auch wenn die ip gespeichert wird, kommt man ohne weitere gerichts- und/oder anwaltskosten nicht weiter. und warum sollte ein webmaster ein solches risiko auf sich nehmen wollen?

            Man kann immer klagen, man dürfte mit einer Klage aber scheitern.
            Das was du behauptest sachlich falsch!
            Setze dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung und kläre mit diesem Dein Problem.
            Im übrigen gibt es in Belgien ähnliche Regelungen wie in Deutschland denn auch Belgien hat die Euröpäischen Verbrauchschutzrichtlinien umzusetzen. Was das deutsche Abmahngesetzt angeht soll jenes vor übermässig hohen Kosten und Gerichtsverfahren schützen und bei offensichtlichen Rechtsverstößen eine preiswerte Alternative bieten.
            Das jenes Gesetz oft missbraucht wird steht auf einem andern Blatt.
            Solche Postings wie Deine fördern die Fehlinformationen und tragen zur Verunsicherung bei, weil ganz offensichtlich ohne jegliches jurtisches  Verständnis Sachen behauptest.

            TomIRL

            1. Naja, TomIRL, ich habe mich mit einem Anwalt zusammengesetzt und genau in einem Fall wie ich es beschrieben habe, haben wir leider keinen Ausweg. Was nicht stimmt, ist dass es sich um den Kleidungshersteller E. handelt.
              Es ist wohl Deine Fehlinformation, denn in bestimmten Teilen von Belgien und v.a. einigen in Frankreich ist das mit den Markenrechten und deren Verletzung total anders als in Deutschland.

              1. Naja, TomIRL, ich habe mich mit einem Anwalt zusammengesetzt und genau in einem Fall wie ich es beschrieben habe, haben wir leider keinen Ausweg.

                Was bedeutet, das dein Anwalt sich ganz offensichtlich nicht im Onlinerecht auskennt. Noch weniger Kenntnisse hat er wohl im europäischen Markenrecht.
                Wende Dich bitte an eine zuständige Rechtsanwaltskammer, die empfehlen Dir gern Kollegen die sich mit so etwas auskennen.

                Was nicht stimmt, ist dass es sich um den Kleidungshersteller E. handelt.
                Was ich auch nicht behauptet habe, Du scheinst jedefalls solche Parnoia zu haben, dass Du dich nicht einma traust in diesem Fall Esprit auszuschreiben.

                Es ist wohl Deine Fehlinformation, denn in bestimmten Teilen von Belgien und v.a. einigen in Frankreich ist das mit den Markenrechten und deren Verletzung total anders als in Deutschland.

                Es ist nicht "total anders" es ist anders aber nicht total.
                Außerdem fragtest Du nach dem Impressum, das ist nach einer EU- Richtlinie in Deutschland geändert worden.
                 TomIRL

          2. Moin!

            Beispielsweise könnte man selfhtml allein schon deswegen verklagen oder zumindest abmahnen wenn jemand hier tirpse andersrum schreibt.

            Du meinst Esprit? Was ist an Esprit falsch? Warum darf man Esprit nicht schreiben?

            Klar könnte man klagen. Und abmahnen. Dass das jemand will, heißt aber nicht, dass er damit Erfolg haben muß.

            und sowas finde ich nicht sinnvoll. abgesehen davon würde die mahnung nicht der verfasser, sondern der seiteninhaber erhalten und muss sie auch zahlen.

            Abmahnungen sind wie Rechnungen: Nur weil auf der Post "Rechnung" draufsteht, muß man die noch lange nicht bezahlen. Erst wenn man vorher eine Gegenleistung wollte, entsteht der Zahlungsanspruch.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
            1. Hi Sven,

              Abmahnungen sind wie Rechnungen: Nur weil auf der Post "Rechnung" draufsteht, muß man die noch lange nicht bezahlen. Erst wenn man vorher eine Gegenleistung wollte, entsteht der Zahlungsanspruch.

              Das halte ich nun doch für eine Vereinfachung. Die rechtliche Lage macht es Privatleuten wirklich zu schwer, sich gegen die professionellen Abmahner zu wehren. Nun ist die Idee eines rechtlich Verantwortlichen im Ausland durchaus nicht einfach zu realisieren, stellt aber bei Gelingen eine wirksame Schutzmaßnahme dar. Das zeigt doch der Erfolg diverser Mistviecher mit dieser Taktik.

              Viele Grüße
              Mathias Bigge

              1. Moin!

                Abmahnungen sind wie Rechnungen: Nur weil auf der Post "Rechnung" draufsteht, muß man die noch lange nicht bezahlen. Erst wenn man vorher eine Gegenleistung wollte, entsteht der Zahlungsanspruch.
                Das halte ich nun doch für eine Vereinfachung.

                Nun gut, logischerweise muß man, um eine Abmahnung zu erhalten, irgendein Tun oder Unterlassen zu verantworten haben, an dem Dritte Anstoß nehmen können.

                Die rechtliche Lage macht es Privatleuten wirklich zu schwer, sich gegen die professionellen Abmahner zu wehren.

                Die Rechtsprechung hat sich in diesem Bereich allerdings ja weiterentwickelt. Viele Dinge sind richterlich schon mal geklärt worden und wurden entweder für zulässig oder unzulässig befunden.

                Deeplinks: erlaubt
                Fremde Markennamen in Meta-Tags: verboten

                Natürlich kann man sich als Privatmensch kaum über sämtliche Gerichtsentscheide informieren. Und einen Anwalt vorsorglich zu befragen scheint auch unverhältnismäßig teuer zu sein. Ich sehe allerdings nicht, dass die Fragestellerin hier private Webseiten meint.

                Nun ist die Idee eines rechtlich Verantwortlichen im Ausland durchaus nicht einfach zu realisieren, stellt aber bei Gelingen eine wirksame Schutzmaßnahme dar. Das zeigt doch der Erfolg diverser Mistviecher mit dieser Taktik.

                Wenn man den Verantwortlichen aus Deutschland verlagert in das Ausland, dann ändern sich natürlich auch die Gesetze, denen der Verantwortliche unterliegt. Dann mag es vielleicht den Rechtsbrauch der Abmahnung nicht mehr geben. Was würde aber passieren? Man kriegt direkt eine Klage ins Haus? Würde das etwas am Ärger und Kostenrisiko ändern?

                Ja, die hierzulande praktizierte Methode, dass Rechtsanwälte sich durch Massenabmahnungen eine goldene Nase verdienen, ist sicherlich verwerflich. Dem wurde ja auch gerichtlich schon ein Riegel vorgeschoben. Deshalb muß es aber im Ausland nicht unter allen Umständen besser sein.

                Eher im Gegenteil: Das Risiko der fremden Rechtssprechung abzuschätzen erfordert natürlich auch dort entsprechende Rechtsberatung, und das kostet eben. Oder man trägt das Risiko ebenso blind, wie man es hierzulande tragen würde.

                - Sven Rautenberg

                --
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    2. echo $begrüßung;

      Würde es genügen, wenn man beispielsweise eine belgische Firma findet, die dem zustimmt, dass ihr Name und ihre Anschrift im Impressum erscheint?
      Würde es der Wahrheit entsprechen, wenn diese dort auftauchte?

      Die Wahrheit ist doch nicht wichtig. Ich hoffe nur, dass im Falle eines Falles bei diesem Vorgehen Vorsatz festgestellt werden kann. Das wirkt sich dann ganz sicher auch nicht strafmindernd aus ...

      echo "$verabschiedung $name";