schwarze Piste: Ergänzung

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Tachchen!

Aber ab Kenntnisnahme (egal wie das passiert) steckst du mit drin. Das kann ein gesalzener Brief des anderen Rechteinhabers sein, auf den du zeitnah reagieren solltest. Oder indem du so ein Foto beispielsweise selbst kommentiert - und damit ja auch zur Kenntnis genommen - hast.

Nur zur Klarstellung: Man muss schon _von der Rechtswidrigkeit_ Kenntnis
erlangen, nicht nur vom (rechtswidrigen) Inhalt.
Bei Beleidigungen zum Beispiel treffen diese Umstände regelmäßig zusammen,
bei mangelhaft lizenzierten Bildern nicht zwingend.

Solange du nicht YouTube oder MySpace heißt und es dir leisten kannst, mit Rechteinhabern ein wenig herumzustreiten, ist alles ein gewisses Risiko.

Dieses lässt sich minimieren, indem man sich von der Haftung freistellen
lässt seitens des Bilduploaders. Dann kann man theoretisch das Geld dort
zurück holen.

Mit zwei großen Haken:
1. Da muss auch Geld zu holen sein.
2. Bei minderjährigen Uploadern entfällt zumindest die vertragliche Haftungsübernahme.

Die Formulierung vom "gewissen Risiko" trifft es also sehr gut.

Gruß

Die schwarze Piste

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