Michael: Problem mit Gerichtsverfahren - Unterlassungserklärung

Ich habe Kunden von einem Webdesigner angeschrieben und Beseitigung von
Bugs auf ihren Websites angeboten, aber alles in sachgemäßer und freundlicher Art.
Der Vorgang insgesamt zugegebener Weise nicht die feine englische Art, ich habe aber mittlerweile diese Aktivitäten eingestellt.
Nun flattert prompt eine Unterlassungserklärung + Rechnung vom Anwalt des Web-
designers ins Haus!
Ich dachte das ist normaler Wettbewerb, kann mich aber auch irren.
Ich finde die Reaktion trotzdem ziemlich übertrieben, die beziehen sich im
wesentlichen auf das UWG-Gesetz (Unlauterer Wettbewerb):
1. Den Kredit des Webdesigners herabgesetzt.
2. Belästigung der Kunden durch E-Mails.
3. Kein Impressum auf meiner Website.
Zu 1.: Meine Behauptungen waren "erweißlich wahr" wie es im Gesetzestext so
schön heißt, die Websites strotzten vor Programmierfehlern.
Zu 2.: Das betrifft doch nur "automatisch" generierte E-Mails oder?
Zu 3.: Ich habe nur eine E-Mail pro Kunde verschickt, meine Website wurde
dabei nicht erwähnt. Im übrigen habe ich ein Impressum auf meiner Website.

Ich gehe morgen zum Anwalt, möchte aber auch eure Meinung hören.

  1. habe d'ehre Michael

    Ich habe Kunden von einem Webdesigner angeschrieben und Beseitigung von
    Bugs auf ihren Websites angeboten, aber alles in sachgemäßer und freundlicher Art.

    Eine außerordentliche fiese Art der Akquisition. Da es offenbar auch noch um einen bestimmten Webdesigner geht: Üble Nachrede und Verunglimpfung, egal ob die Seite jetzt Deinen Kriterien entspricht oder nicht.

    Sorry, dafür sollen sie Dir die Ohren langziehen.

    man liest sich
    Wilhelm

    PS: Wäre ich der Andere, ich würde es allerdings anders lösen. ;-)

    1. Eine außerordentliche fiese Art der Akquisition. Da es offenbar auch noch um einen bestimmten Webdesigner geht: Üble Nachrede und Verunglimpfung, egal ob die Seite jetzt Deinen Kriterien entspricht oder nicht.

      Ich glaube mittlerweile auch, daß es das beste ist zu unterschreiben
      und zu bezahlen.

      Sorry, dafür sollen sie Dir die Ohren langziehen.

      Ne, das wäre ja dann Körperverletzung! :-)

      PS: Wäre ich der Andere, ich würde es allerdings anders lösen. ;-)

      Was meinst Du damit?

      1. Hello,

        Ich glaube mittlerweile auch, daß es das beste ist zu unterschreiben
        und zu bezahlen.

        Was hat er denn nun verlangt in der Unterlassungserklärung?

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau

  2. Hallo Michael!

    Vorneweg: Ich bin kein Anwalt, deshalb kann ich dir nur meine persönlichen Ansichten zu diesem Thema mitteilen. Das bitte ich bei allem, was folgt, unbedingt zu beachten.

    Ich finde die Reaktion trotzdem ziemlich übertrieben, die beziehen sich im
    wesentlichen auf das UWG-Gesetz (Unlauterer Wettbewerb):

    1. Den Kredit des Webdesigners herabgesetzt.

    Kann ich so nicht beurteilen, dazu müsste man die Formulierung deiner Anschreiben kennen.

    1. Belästigung der Kunden durch E-Mails.

    Hat dich irgendeiner der Kunden dieses Webdesigners um eine Beurteilung der Arbeitsergebnisse dieses Menschen gebeten oder hast du die Leute von dir aus angeschrieben? Wenn letzeres der Fall ist, handelt es sich hier um Kaltaquise - und die ist hierzulande nicht erlaubt.

    1. Kein Impressum auf meiner Website.

    Auch das darf der Anwalt deines Gegners durchaus monieren. Speziell wenn du geschäftsmässig tätig bist, ist ein Impressum, dem deine ladungsfähige Anschrift und deine Steuernummer zu entnehmen ist, vonnöten. Dieses Impressum hat leicht zugänglich zu sein - die entsprechenden Regelungen findest du im Teledienstgesetz.

    Lass' dich vom Anwalt deines Vertrauens beraten, um den schlimmsten Schaden von dir abzuwenden. Geschadet hast du dir mit dieser Aktion aber auf jeden Fall.

    File Griese,

    Stonie

    --
    It's no use to sit on a fence waiting for the trouble to pass,
    'cos sitting on a fence can make you a pain in the ass.
    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
    1. Hello,

      abgesehen davon, dass ich die Methode nicht besonders fein finde, aber es geht doch erstmal um das "Dürfen"...

      Was hat der Anwalt denn in der Unterlassungserklärung verlangt?
      Er darf von Dir nicht verlangen, dass Du seinem Klienten keinen Wettbewerb machst.

      10.Mitbewerber gezielt behindert;

      11.einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse
           der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
        --> unerlaubte Kollusion?

      1. Belästigung der Kunden durch E-Mails.

      Hat dich irgendeiner der Kunden dieses Webdesigners um eine Beurteilung der Arbeitsergebnisse dieses Menschen gebeten oder hast du die Leute von dir aus angeschrieben? Wenn letzeres der Fall ist, handelt es sich hier um Kaltaquise - und die ist hierzulande nicht erlaubt.

      Bezieht sich das nicht nur auf Verbraucher?

      Ich lese da aus UWG §7 Abs (3) etwas anderes.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

      1. abgesehen davon, dass ich die Methode nicht besonders fein finde, aber es geht doch erstmal um das "Dürfen"...

        Ich finde es mittlerweile auch nicht fein, zumal es nichts gebracht
        hat. Die Kunden sind zu dem Webdesigner gegangen und haben dann
        wohl gemeckert. Für mich sprang nichts raus.

        »»Was hat der Anwalt denn in der Unterlassungserklärung verlangt?

        Die Kunden nicht anschreiben und die Leistung des Webdesigners
        nicht herabsetzen.

        Ich tendiere mittlerweile zum Unterschreiben und bezahlen, die
        paar Euros sind für mich nicht weiter schlimm.

        1. Hello,

          abgesehen davon, dass ich die Methode nicht besonders fein finde, aber es geht doch erstmal um das "Dürfen"...

          Ich finde es mittlerweile auch nicht fein, zumal es nichts gebracht
          hat. Die Kunden sind zu dem Webdesigner gegangen und haben dann
          wohl gemeckert. Für mich sprang nichts raus.

          »»Was hat der Anwalt denn in der Unterlassungserklärung verlangt?

          Die Kunden nicht anschreiben und die Leistung des Webdesigners
          nicht herabsetzen.

          Die Kunden anzuschreiben, darf er Dir nicht verbieten.
          Hast Du denn die Leistung des Webdesigners herabgesetzt, oder hast Du ganz allgemein beworben, Fehler in Webseiten zu beseitigen? Hast Du den Namen des Anderen genannt in Deiner Werbung?

          Ich tendiere mittlerweile zum Unterschreiben und bezahlen, die
          paar Euros sind für mich nicht weiter schlimm.

          Das würde ich nicht einfach tun. Da solltest Du lieber (notfalls zusätzlich) das Geld für eine allgemeine Beratung zu diesem Thema bei einem Anwalt wahrnehmen, mit dem Du auch in Zukunft zusammenarbeiten möchtest. Das wird leider nicht ausbleiben.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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          1. Die Kunden anzuschreiben, darf er Dir nicht verbieten.
            Hast Du denn die Leistung des Webdesigners herabgesetzt, oder hast Du ganz allgemein beworben, Fehler in Webseiten zu beseitigen? Hast Du den Namen des Anderen genannt in Deiner Werbung?

            Ich habe geschrieben, daß die Webseiten fehlerhaft programmiert
            wurden, das entspricht ja auch der Wahrheit.
            Der Name des Webdesigners ist nicht gefallen, ich habe es so
            formuliert: "...ggfs. Beratung gegenüber ihres Webdesigners..."

    2. Alles war sachgemaß, der Name des Designers wurde nie erwähnt.

      Vergleichende Werbung im TV ist erlaubt? Mit den richtigen An-
      wälten vermutlich.

      Meine Website war nicht involviert, außerdem ist ein Impressum
      vorhanden.

      Ich denke, ich würde sogar Recht bekommen. Was mich ärgert ist,
      daß diese Akquise nicht professionell und erfolgreich war und
      daß der Designer direkt ohne zu zögern zum Anwalt marschiert ist.

      Ich denke die vernünftigste Lösung ist es, aufgrund der nicht so
      feinen Akquise die Erklärung zu unterschreiben und zu bezahlen.
      Dafür das der direkt mit Kanonen geschossen hat, werde ich mir
      noch was fieses ausdenken.

      1. Kein Impressum auf meiner Website.
        [...] die entsprechenden Regelungen findest du im Teledienstgesetz.

      Ach Stonie *seufz* warum nur lesen so wenige die Sekundärliteratur?

      Siechfred

      --
      Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.
      1. Lieber Siechfred,

        Ach Stonie *seufz* warum nur lesen so wenige die Sekundärliteratur?

        *zurückseufz* Das kann ich dir auch nicht sagen. Aber ich sagte ja bereits, dass das nur meine persönliche Ansicht ist. Dass die richtig sein muss, habe ich mit keiner Silbe behauptet.

        Danke für den Link, ich werde mich mal drüberhermachen. Dazulernen ist ja immer gut, gelle? :o)

        File Griese,

        Stonie

        --
        It's no use to sit on a fence waiting for the trouble to pass,
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        Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
  3. Ich habe Kunden von einem Webdesigner angeschrieben und Beseitigung von
    Bugs auf ihren Websites angeboten, aber alles in sachgemäßer und freundlicher Art.
    Der Vorgang insgesamt zugegebener Weise nicht die feine englische Art,

    Wieso eigentlich?
    Dein Anschreiben an den Kunden diente ja nicht nur der Bewerbung deiner eigenen Dienstleistung, sondern auch gleichzeitig dazu, Schaden des Kunden durch eine nicht (voll?) zugängliche Site abzuwenden.

    Nun flattert prompt eine Unterlassungserklärung + Rechnung vom Anwalt des Web-
    designers ins Haus!
    Ich dachte das ist normaler Wettbewerb, kann mich aber auch irren.

    Meinem Rechtsempfinden nach ist es das auch, aber solang hier "Recht haben" und "Recht bekommen" immer noch zweierlei ist, und leider davon abhängt, wie geschickt irgendwelche Rechtsverdreher das Gesetz zu Gunsten ihrer Mandanten auslegen, ist natürlich Vorsicht geboten.

    Ich finde die Reaktion trotzdem ziemlich übertrieben, die beziehen sich im
    wesentlichen auf das UWG-Gesetz (Unlauterer Wettbewerb):

    1. Den Kredit des Webdesigners herabgesetzt.
    2. Belästigung der Kunden durch E-Mails.
    3. Kein Impressum auf meiner Website.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht die Reaktion von einigen hier, die dein Vorgehen als moralisch verwerflich betrachten. Ist es nicht auch in eurem Sinn, schwarze Schafe (unfähige Designer), die u.a  den Ruf einer ganzen Branche durch ihre mistige Arbeit schädigen, aufzudecken, oder dem Preisverfall für Webdesign (aufgrund schnell + billig hingeschlampter Arbeiten) entgegenzuwirken?
    Moralisch verwerflich finde ich dann eher das Vorgehen des Designers, der die Unwissenheit seines Kunden ausgenutzt, und ihm (für viel Geld?) eine minderwertige Arbeit untergejubelt hat.

    zu 2.
    Insofern war das bestimmt keine unerwünschte Werbebelästigung, sondern auch im Interesse des Kunden, wie seine Reaktion ja auch gezeigt hat. (Er ging ja zu seinem Webdesigner und verlangte anscheinend Korrekturen).

    zu 1.
    Ungesetzlich wäre es auf jeden Fall, den Designer _persönlich_ anzugreifen, aber IMO absolut legal, seine unprofessionelle Arbeit, die das Ansehen seiner Kunden schädigen kann, bei diesen anzuprangern.

    » Ich gehe morgen zum Anwalt, möchte aber auch eure Meinung hören.

    Bevor du dich in Kosten stürzt oder gar einfach kommentarlos bezahlst (und damit der falschen Seite zum unverdienten Sieg verhilfst), erkundige dich doch erstmal in einem Rechtsforum, zb "123.recht". Dort antworten oft Leute, die wirklich Ahnung haben. Dann hast du danach auch ein paar gute Gegenargumente zu Hand.
    Oder vielleicht hilft auch eine Google-Suche weiter (Stichwort: unlauterer wettbewerb webdesign), und du findest dort ähnlich gelagerte Fälle.

    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück

    Grüße
    gaby

  4. Hi,

    Ich gehe morgen zum Anwalt, möchte aber auch eure Meinung hören.

    Du wirst keine Chance haben - in keinem der Punkt. So gut kann kein Anwalt sein ...

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Ich gehe morgen zum Anwalt, möchte aber auch eure Meinung hören.

      Du wirst keine Chance haben - in keinem der Punkt. So gut kann kein Anwalt sein ...

      Kannst du deine Meinung auch begründen?

      Ich denke, daß er OP durchaus berechtigte Chancen bestehen.

      1. Den Kredit des Webdesigners herabgesetzt.

      IIRC hat er doch gesagt, daß er den Webdesigner mit keinem Wort erwähnt hat, sondern nur die Fehler der Website aufgelistet.
      Im RL ist es doch auch legitim, Pfusch aufzudecken, der dem Eigentümer auf längere Sicht schaden könnte.
      Und einen Schaden für den Kunden sehe ich hier durchaus.
      1. wird sein Ansehen durch eine schlampige Site geschädigt
      2. hat er vielleicht einen stolzen Preis für offensichtlich minderwertige Arbeit bezahlt. (Da könnte man IMO sogar den Spieß rumdrehen, und dem Webdesigner Betrug vorwerfen)
      3. Wenn die Zugänglichkeit der Website eingeschränkt ist, riskiert der Kunde, selbst Kunden zu verlieren. Die Arbeit des Designer war also zudem auch noch geschäftsschädigend.

      1. Belästigung der Kunden durch E-Mails.

      Wer kann gegen unerwünschte Werbebelästigung klagen?
      Richtig! Der Betroffene!
      Und der Betroffene ist der _Kunde_ und nicht der Designer.

      1. Kein Impressum auf meiner Website.

      Das hat Michael doch schon dementiert.

      IMO bleibt da nicht mehr viel übrig von den Vorwürfen dieses Rechtsverdrehers.

      Grüße
      gaby

      1. hi,

        Und einen Schaden für den Kunden sehe ich hier durchaus.

        1. wird sein Ansehen durch eine schlampige Site geschädigt

        Er hat sich entschlossen, diese so abzunehmen.

        1. hat er vielleicht einen stolzen Preis für offensichtlich minderwertige Arbeit bezahlt.

        Na und?

        (Da könnte man IMO sogar den Spieß rumdrehen, und dem Webdesigner Betrug vorwerfen)

        Kennst du die Vereinbarungen zwischen diesem Kunden und dem Seitenersteller?
        Weisst du, ob das Gelieferte dem Vereinbarten entspricht?

        gruß,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. hi,

          Und einen Schaden für den Kunden sehe ich hier durchaus.

          1. wird sein Ansehen durch eine schlampige Site geschädigt

          Er hat sich entschlossen, diese so abzunehmen.

          Ja, aber in Unkenntnis der Tatsache, d.h.: er hatte von der Schlamp-Arbeit seines Designers keine Ahnung.

          (Da könnte man IMO sogar den Spieß rumdrehen, und dem Webdesigner Betrug vorwerfen)

          Kennst du die Vereinbarungen zwischen diesem Kunden und dem Seitenersteller?
          Weisst du, ob das Gelieferte dem Vereinbarten entspricht?

          Du hast Recht, das weiß ich natürlich nicht.
          Ich bin davon ausgegangen, daß dieser Designer, wie das _alle_ nunmal so machen, seine Arbeiten als "professionell", "barrierefrei", "SuMa-optimiert" und was weiß ich noch alles, anpreist und auch diese Eigenschaften mit im Vertrag stehen.
          Nunja, und dann hätte er ja in diesem Fall seinen Part der Vereinbarungen nicht eingehalten.

          Aber selbst wenn obiges nicht im Vertrag stehen sollte, finde ich es trotzdem legitim, dem Kunden zu zeigen, auf was für ein Windei er da hereingefallen ist.
          Welche Möglichkeit hat man denn sonst noch, mit legalen Mitteln solche schwarzen Schafe aufzuzeigen, die, BTW, den Ruf der gesamten Branche ruinieren.

          Grüße
          gaby

          1. Hi,

            Ich bin davon ausgegangen, daß dieser Designer, wie das _alle_ nunmal so machen, seine Arbeiten als "professionell", "barrierefrei", "SuMa-optimiert" und was weiß ich noch alles, anpreist und auch diese Eigenschaften mit im Vertrag stehen.

            ROTFL

            Lebst Du wirklich oder bist Du ein verirrter Second-Life-Avatar?

            *SCNR* Nichts für ungut, aber die Qualität der allermeisten Websites ist diesbezügl. IMHO mehr als bescheiden - und darunter findest auch beliebig viele Websites von "nahmhaften" Weg-Agenturen ...

            Aber selbst wenn obiges nicht im Vertrag stehen sollte, finde ich es trotzdem legitim, dem Kunden zu zeigen, auf was für ein Windei er da hereingefallen ist.

            Wie gesagt: Recht haben != Recht bekommen

            Michael hätte es, wenn überhaupt, halt anders anpacken müssen ...

            Welche Möglichkeit hat man denn sonst noch, mit legalen Mitteln solche schwarzen Schafe aufzuzeigen, die, BTW, den Ruf der gesamten Branche ruinieren.

            Ein solche plumpes Vorgehen ruiniert erstmal den eigenen Ruf ...

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
            1. ROTFL

              Lebst Du wirklich oder bist Du ein verirrter Second-Life-Avatar?

              Ach wie nett! :-(

              *SCNR* Nichts für ungut, aber die Qualität der allermeisten Websites ist diesbezügl. IMHO mehr als bescheiden - und darunter findest auch beliebig viele Websites von "nahmhaften" Weg-Agenturen ...

              Nichts anderes ist auch meine Meinung!
              Aber muß man deshalb vor solchen Dilettanten kapitulieren und sie gewähren lassen, nur weil sie in der Überzahl sind?
              Mag sein, daß meine Ansichten ein bißchen idealistisch sind, wenn ich es befürworte, Webdesign-Mißstände aufzudecken.
              Das ist aber IMO kein Grund, persönlich beleidigend zu werden, oder hast du nicht gelernt, zu diskutieren, ohne (vermeintlich) Andersgläubige anzugreifen?

              Wie gesagt: Recht haben != Recht bekommen

              Genau dies sagte ich bereits in einem meiner früheren Postings!

              Michael hätte es, wenn überhaupt, halt anders anpacken müssen ...

              Sorry, nun muß _ich_ aber mal sagen, daß deine bisherigen Postings in diesem Thread außer Beleidigungen inhaltsleer sind.
              Ich versuche wenigstens, meine Meinung zu begründen (auch wenn es nur sehr laienhaft geschehen sollte), und ich bin auch durchaus bereit, meine Ansichten zu korrigieren, wenn ein Anderer bessere Argumente hat.
              Aber du stellst einfach nur Behauptungen auf, und sonst nichts weiter.
              Schade, ich dachte, hier unter Profis würde ein fairer Meinungsaustausch stattfinden können. :-(

              Welche Möglichkeit hat man denn sonst noch, mit legalen Mitteln solche schwarzen Schafe aufzuzeigen, die, BTW, den Ruf der gesamten Branche ruinieren.

              Ein solche plumpes Vorgehen ruiniert erstmal den eigenen Ruf ...

              Das war nicht die Antwort auf meine Frage ....

              Grüße
              gaby

              1. Hi,

                ROTFL
                Lebst Du wirklich oder bist Du ein verirrter Second-Life-Avatar?
                Ach wie nett! :-(

                OK, bist Du nicht - die haben ja Humor ... >;-))

                Das ist aber IMO kein Grund, persönlich beleidigend zu werden, oder hast du nicht gelernt, zu diskutieren, ohne (vermeintlich) Andersgläubige anzugreifen?

                Sorry, ich bevorzuge für solch weniger wichtigen Diskussionen eher Menschen, die mit mir humoristisch auf einer ähnlichen Wellenlänge liegen. Insofern: belassen wir es mal lieber dabei ...

                ... es soll uns allen hier ja auch Spaß machen. =:-)

                Gruß, Cybaer

                --
                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          2. Hello Gaby,

            Ich bin davon ausgegangen, daß dieser Designer, wie das _alle_ nunmal so machen, seine Arbeiten als "professionell", "barrierefrei", "SuMa-optimiert" und was weiß ich noch alles, anpreist und auch diese Eigenschaften mit im Vertrag stehen.

            Das würde mich aber erstaunen.
            Welcher Designer schreibt denn in den Vertrag, was er mal irgendwann angepriesen hat?

            *scnr*
            Harzliche Grüße vom Berg
            http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau

        2. Hallo wahsaga!

          Habe nur den halben Thread gelesen, antworte aber jetzt schon ;)

          1. wird sein Ansehen durch eine schlampige Site geschädigt

          Er hat sich entschlossen, diese so abzunehmen.

          Ja klar. Nur: Kunden vertrauen in der Regel dem, dem Sie den Auftrag gegeben haben. Und: der Kunde hat oft keine Ahnung, was eine gute von einer schlechten Website unterscheidet, er weiß nur: "Ich will" oder "Ich brauche" oder "Ich muss" ins Internet.

          Ich habe es ähnlich gemacht wie Michael, wenn auch auf ganz andere Weise. Bei einem Seminar unterhielt ich mich mit der Seminarleiterin, fragte so nebenbei, ob sie denn schon im Internet vertreten ist. Da sie schon eine Präsenz hatte, habe ich ihr angeboten, diese mal unter die Lupe zu nehmen, womit sie einverstanden war.

          Zeit verging, und ich hatte die Geschichte fast vergessen, als ich mir ihre Webseiten dann doch noch anschaute. O graus... Ich schickte ihr meine Analyse mit am Ende dem Hinweis, es sei nun ihre Entscheidung, die beauftragte Agentur mit den gefundenen Fehlern zu konfrontieren oder es einfach sein zu lassen, da die Fehler für einen Beauftragten Webdesigner zwar unverzeihlich, der Erreichbarkeit ihrer Präsenz im Wesentlichen jedoch nicht hinderlich seien.

          Sie ließ mit ihrer Antwort genau so viel Zeit verstreichen wie ich, war dann von der Analyse und von den "Einblicken, die ich ihr in die Webtechnik" gegeben hatte, begeistert und sagte, sie habe meine Mail an die Agentur weitergeleitet, der sie damals den Auftrag gegeben hatte.

          Mir war da schon etwas mulmig :) Dann hörte ich wieder lange Zeit nichts, bis vor wenigen Tagen eine Mail von dieser Seminarleiterin kam, in welcher sie mir mitteilte, dass sie von der Agentur "quasi umgehend eine recht überheblich formulierte Absage erhielt, mit der Folge, dass ich die Agentur nicht mehr weiterempfehle, weil sie so wenig selbstkritisch und auch wenig kundenorientiert ist" und sagt gleich im nächsten Satz, dass sie nun meine Adresse weitergeben wird.

          Aber ansonsten: Klar, wer sich nicht vorher informiert, ist selber schuld. Allerdings ist es für Webunerfahrene schwierig, sich auf diesem Gebiet die nötigen Informationen zu beschaffen, und Ein-Mann/Eine-Frau-Unternehmen oder kleine Betriebe haben oft weder die Zeit noch das Wissen, nach den Bedingungen, die einen "perfekten" Webauftritt ausmachen, zu suchen.

          Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
          Patrick

          --

          _ - jenseits vom delirium - _
          <hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>
          Nichts ist unmöglich? Doch!
          1. Hi,

            mustergültige Vorgehensweise und eben nicht zu beanstanden.

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Hi,

        Kannst du deine Meinung auch begründen?

        Ja, aber das wurde IMHO bereits hinreichend getan.

        IIRC hat er doch gesagt, daß er den Webdesigner mit keinem Wort erwähnt hat, sondern nur die Fehler der Website aufgelistet.

        Er hat seine Dienste angeboten. nzw. ist mit seinen Diensten direkter Mitbewerber.

        Im RL ist es doch auch legitim, Pfusch aufzudecken, der dem Eigentümer auf längere Sicht schaden könnte.

        Das hat mit RL nichts zu tun. Es geht hier um RL.

        Um so etwas (rechtlich) machen zu dürfen, muß man sich schon geschickter anstellen ...

        Und einen Schaden für den Kunden sehe ich hier durchaus.

        Ich sehe erstmal nur, daß Michael Fehler gesehen hat. Ob das "echte" Fehler sind, oder vielleicht nur Fehler, die er dafür hält, oder Fehler, die der Auftraggeber z.B. zugunsten eines günstigeren Preises in Kauf nimmt, ist eine andere Sache - hat aber mit der Rechtslage rein gar nichts zu tun.

        1. wird sein Ansehen durch eine schlampige Site geschädigt

        Vielleicht.

        1. hat er vielleicht einen stolzen Preis für offensichtlich minderwertige Arbeit bezahlt. (Da könnte man IMO sogar den Spieß rumdrehen, und dem Webdesigner Betrug vorwerfen)

        Bzw. Pfusch. Vielleicht.

        1. Wenn die Zugänglichkeit der Website eingeschränkt ist, riskiert der Kunde, selbst Kunden zu verlieren. Die Arbeit des Designer war also zudem auch noch geschäftsschädigend.

        Vielleicht.

        Außerdem: Recht haben != Recht bekommen

        1. Belästigung der Kunden durch E-Mails.
          Wer kann gegen unerwünschte Werbebelästigung klagen?
          Richtig! Der Betroffene!

        Ich denke, daß Wettbewerbsrecht wird (zusätzlich) auch hier greifen.

        1. Kein Impressum auf meiner Website.
          Das hat Michael doch schon dementiert.

        Aussage gegen Aussage. Zudem weiß ich nicht, ob Michael die notwendigen Pflichtangaben in seiner E-Mail gemacht hat (sid im Wesentlichen auch die des Impressums). So wie Michael sich mit der Rechtslage auskennt, habe ich hier gewisse Zweifel, ob er sie hier eingehalten hat.

        IMO bleibt da nicht mehr viel übrig von den Vorwürfen dieses Rechtsverdrehers.

        Deine Meinung. Sie sei dir belassen ...

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Hello,

          Er hat seine Dienste angeboten. nzw. ist mit seinen Diensten direkter Mitbewerber.

          Und genau das darf nicht unterbunden werden. Der Wettbewerb soll frei und fair sein. Das ist der Sinn des UWG.

          1. Belästigung der Kunden durch E-Mails.
            Wer kann gegen unerwünschte Werbebelästigung klagen?
            Richtig! Der Betroffene!

          Ich denke, daß Wettbewerbsrecht wird (zusätzlich) auch hier greifen.

          Und wo siehst Du da noch einen Ansatzpunkt gegen den Kontakt per email?
          Vermutlich hat der OP nur auf eine bei ihm vorliegende email des Unternehmens genatwortet.
          Wie sieht es dann aus?

          Hier hat einer "Buh" gerufen.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

          1. Hi,

            Er hat seine Dienste angeboten. nzw. ist mit seinen Diensten direkter Mitbewerber.
            Und genau das darf nicht unterbunden werden. Der Wettbewerb soll frei und fair sein. Das ist der Sinn des UWG.

            Soso: Gegenüber Gewerbetreibenden verbietet der BGH Kaltaquise in seinem Urteil vom 16. November 2006 (Az.: I ZR 191/03).

            Vermutlich hat der OP nur auf eine bei ihm vorliegende email des Unternehmens genatwortet.
            Wie sieht es dann aus?

            Dann hätte Michael kein Problem (es sei denn, die Firmendaten waren unvollständig in der E-Mail angegeben). Aber das "vermutlich" ist hier ja *offensichtlich* (und nach eigener Aussage) *nicht* der Fall.

            Hier hat einer "Buh" gerufen.

            Dann setze ich noch ein "Hui" davor! ;-)

            Gruß, Cybaer

            --
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      3. Hello,

        IMO bleibt da nicht mehr viel übrig von den Vorwürfen dieses Rechtsverdrehers.

        Das sehe ich genauso.

        Außerdem versucht er dem OP durch die Unterlassungserklärung ein unerlaubtes Wettbewerbsverbot aufzuerlegen.

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
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        1. Außerdem versucht er dem OP durch die Unterlassungserklärung ein unerlaubtes Wettbewerbsverbot aufzuerlegen.

          Nicht ein „unerlaubtes“, sondern ein „unlauteres“. Das ist schon ein Unterschied. Dich möchte ich sehen, wenn die Konkurrenz deine Kunden angräbt und deine Leistung verreißt.

          Roland

          1. Hello,

            Außerdem versucht er dem OP durch die Unterlassungserklärung ein unerlaubtes Wettbewerbsverbot aufzuerlegen.

            Nicht ein „unerlaubtes“, sondern ein „unlauteres“. Das ist schon ein Unterschied. Dich möchte ich sehen, wenn die Konkurrenz deine Kunden angräbt und deine Leistung verreißt.

            Nee nee.
            Der Wettbewerber hat doch hier nur Wettbewerb betrieben.

            Das habe ich schon einige Male durch. Keine Chance. Ganz im Gegenteil!

            Anders in meinem schlimmsten Fall. Da tauchte dann meine gesamte Kundendatenbank beim "Wettbewerber" auf. Stillhalten. Abwarten...
            Und plätzlich kamen die Beweise doch. Nach über fünf Jahren hat er Ende letzten Jahres nun etliche eingepflegte Kontrolladressen angeschrieben. Nun wird es spannend.

            Ich hoffe nur, dass er nicht vorher pleite macht ;-))

            Die spannende Frage ist bei geklauten Daten aber: Was ist ein Kunde wert?

            Harzliche Grüße vom Berg
            http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
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            1. Außerdem versucht er dem OP durch die Unterlassungserklärung ein unerlaubtes Wettbewerbsverbot aufzuerlegen.

              Nicht ein „unerlaubtes“, sondern ein „unlauteres“.

              Der Wettbewerber hat doch hier nur Wettbewerb betrieben.

              Ja, unlauteren. Es geht hier nicht um das Verbot des Wettbewerbs an sich, sondern um zurecht untersagte Methoden. Nicht nur, dass Kaltaquise (knallharter Spam!) betrieben wurde, nein, ein Konkurrent wurde auch noch systematisch angeschwärzt. Da muss ich kein großer Jurist sein, um mögliche Folgen erkennen zu können.

              Da tauchte dann meine gesamte Kundendatenbank beim "Wettbewerber" auf. Stillhalten. Abwarten...
              Und plätzlich kamen die Beweise doch. Nach über fünf Jahren hat er Ende letzten Jahres nun etliche eingepflegte Kontrolladressen angeschrieben. Nun wird es spannend.

              Das ist deiner Meinung nach also nicht in Ordnung? Abgesehen vom Datenverlust (wie passiert so etwas?) ist das Vorgehen identisch zu dem des OP.

              Roland

              1. Hi,

                Ja, unlauteren. Es geht hier nicht um das Verbot des Wettbewerbs an sich, sondern um zurecht untersagte Methoden. Nicht nur, dass Kaltaquise (knallharter Spam!) betrieben wurde, nein, ein Konkurrent wurde auch noch systematisch angeschwärzt. Da muss ich kein großer Jurist sein, um mögliche Folgen erkennen zu können.

                Na ja, Tom denkt vermutlich, daß Kaltaquise unter Gewerbetreibenden generell erlaubt ist. Aber dem ist ja nicht (mehr) so (bzw. diesem Irrglauben hat das BGH ja mittlerweile einen Riegel vorgeschoben).

                Kaltaquise ist unter Gewerbetreibenden IMHO dann noch erlaubt, wenn man davon ausgehen kann, daß der Empfänger an einer Geschäftsbeziehung interessiert ist.

                Wenn ich ihn auf "Pfusch" (so es denn einer war) aufmerksam mache, dann wird ein Gewerbetreibender aber sicherlich nicht freudestrahlend mir das Geld in den aufgerissenen Rachen werfen wollen, sondern erstmal bei seinem Webdesigner, den er ja offensichtlich hat, (ggf. kostenlos) Nachbesserung verlangen.

                Etwas anderes wäre es wohl, wenn eine Firma überhaupt keine Website hat, obwohl das in ihrem Umfeld üblich ist. Da wäre eine (dezente) Anfrage/Kaltaquise sicherlich nicht problematisch ...

                Gruß, Cybaer

                --
                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              2. Ja, unlauteren. Es geht hier nicht um das Verbot des Wettbewerbs an sich, sondern um zurecht untersagte Methoden. Nicht nur, dass Kaltaquise (knallharter Spam!) betrieben wurde, nein, ein Konkurrent wurde auch noch systematisch angeschwärzt. Da muss ich kein großer Jurist sein, um mögliche Folgen erkennen zu können.

                Es ist vollkommen egal, ob es knallhart oder butterweich ist. Der
                Wettbewerb ist dann wohl eher als sachlich/nüchtern zu bezeichnen, wie meine jetzige Erfahrung zeigt. In meinem Fall wurde es als nicht
                besonders geschickt aufgefaßt oder zumindestens akzeptabel wenn es
                sich gelohnt hätte.

                Trotzdem ist es grundsätzlich verboten. Punkt. und ich muß mich
                beugen.

          2. Dich möchte ich sehen, wenn die Konkurrenz deine Kunden angräbt und deine Leistung verreißt.

            Hallo Orlando,

            Meiner Meinung nach gibt es dagegen ein ganz, ganz simples Mittel:

            Eine ordentliche, saubere und durchdachte Arbeit abliefern. ;-)
            Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

            Wie wahsaga schon sagte, gibt es zwar auch die Möglichkeit, daß für eine geringe Bezahlung auch nur geringe Leistung gefordert wurde, aber wie mir erst jetzt einfällt, spricht IMO die Tatsache dagegen, daß der Kunde gleich nach Michaels mail zu seinem Designer gerannt ist.

            Grüße
            gaby

            1. Dich möchte ich sehen, wenn die Konkurrenz deine Kunden angräbt und deine Leistung verreißt.

              Meiner Meinung nach gibt es dagegen ein ganz, ganz simples Mittel:
              Eine ordentliche, saubere und durchdachte Arbeit abliefern. ;-)

              Liefere mir eine Referenz und ich zähle leicht und locker 25 Fehler auf, die du gemacht hast. Gerade im Minenfeld des „Webdesigns“ gäbe es dermaßen viele Dinge zu beachten, dass mir eine vollständige Berücksichtigung unmöglich erscheint. Wobei im geschilderten Fall zu beachten ist, dass der Kunde die gelieferte Leistung kaum beurteilen kann. Wäre das der Fall, müssten unzählige Wäppdisein-Buden jämmerlich eingehen.

              Wie wahsaga schon sagte, gibt es zwar auch die Möglichkeit, daß für eine geringe Bezahlung auch nur geringe Leistung gefordert wurde, aber wie mir erst jetzt einfällt, spricht IMO die Tatsache dagegen, daß der Kunde gleich nach Michaels mail zu seinem Designer gerannt ist.

              Es wäre interessant zu wissen, ob der Kunde hysterisch aufgeschreckt war oder einen wertvollen Auftragnehmer sachlich informiert hat.

              Roland

              1. Liefere mir eine Referenz und ich zähle leicht und locker 25 Fehler auf, die du gemacht hast.

                25 Fehler?
                Das klingt hart. *g*
                Es kommt aber auch darauf an, was du  als "Fehler" bezeichnen willst.
                Daß mein Design bei winzigem   viewport und gleichzeitig riesiger Schrift in seine Einzelteile zerfällt, oder daß im speziellen Fall eine ID besser gewesen wäre, als eine Klasse? Oder daß mein Design in Netscape-4 nicht mehr wiederzuerkennen ist?
                Sowas würde ich zb nicht als "Fehler" bezeichnen.

                Gerade im Minenfeld des „Webdesigns“ gäbe es dermaßen viele Dinge zu beachten, dass mir eine vollständige Berücksichtigung unmöglich erscheint.

                Da hast du recht. Würde man _alles_ berücksichtigen, könnte das keiner mehr bezahlen, oder man machte sich selbst zum 1€-Jobber.

                Wobei im geschilderten Fall zu beachten ist, dass der Kunde die gelieferte Leistung kaum beurteilen kann.

                Ja, das ist es ja gerade, was viele Webdesigner dazu veranlasst, anzunehmen, man könnte seinen Kunden Mist liefern und trotzdem abkassieren, wobei ich unter "Mist" wirklich nur schwerste Darstellungs- und Funktionsfehler in den gängigsten Browsern verstehe.
                Daß Michael bei einer solche Site dem Kunden die Augen geöffnet, und ihn in die Lage versetzt hat, die gelieferte Leistung  beurteilen zu können, finde ich durchaus legitim.
                Ich unterstelle dem OP jetzt einfach mal, daß er nicht wegen kleiner Darstellungsfehler oder W3C-Invalidität den Kunden angeschrieben hat, denn wegen "Kleinigkeiten" macht man sich ja nicht die Hoffnung, daß der Kunde evtl einem selbst den Auftrag zum Redesign gibt.

                Es wäre interessant zu wissen, ob der Kunde hysterisch aufgeschreckt war oder einen wertvollen Auftragnehmer sachlich informiert hat.

                Ja, und es wäre auch interessant zu erfahren, welcher Art nun die beanstandeten Punkte gewesen sind.

                Grüße
                gaby

  5. Habe nun mit einem Rechtsanwalt gesprochen, Ergebnis:

    1. War tatsächlich nicht die feine Art, wenn es sich wenigstens
    gelohnt hätte, hat es aber nicht.

    2. Unaufgeforderte Werbe-emails verschicken ist in Deutschland
    grundsätzlich verboten, ich bin mit der Abmahnung gut bedient.
    Lehrgeld im Wettbewerbsrecht.

    Fazit: Bevor ich zukünftig Aktionen starte werde ich das vom
    Rechtanwalt prüfen lassen, ist auch gar nicht mal so teuer.

    1. Hello,

      1. Unaufgeforderte Werbe-emails verschicken ist in Deutschland
        grundsätzlich verboten, ich bin mit der Abmahnung gut bedient.
        Lehrgeld im Wettbewerbsrecht.

      Kannst Du bitte mal die passenden Stellen in den Gesetzen bekanntgeben?
      Seit wann dürfen sich Geschäftsleute nicht mehr gegenseitig per email schreiben?

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

      1. habe d'ehre Tom

        Kannst Du bitte mal die passenden Stellen in den Gesetzen bekanntgeben?
        Seit wann dürfen sich Geschäftsleute nicht mehr gegenseitig per email schreiben?

        Du übersiehst eines:
        Er hat Kunden eines *bestimmten* Webdesigners angeschrieben und irgendwelche Fehler (aus seiner Sicht) angesprochen. Das nenne ich unlauteren Wettbewerb und Mobbing eines "Konkurrenten".

        Du wärest mit Sicherheit der erste und der lauteste, der Zeter Mordio schreit, wenn man Deine Arbeit verunglimpfen würde. Ich erinnere mich da an einen Fall "Seminarteilnehmer".

        man liest sich
        Wilhelm

      2. Hello,

        1. Unaufgeforderte Werbe-emails verschicken ist in Deutschland
          grundsätzlich verboten, ich bin mit der Abmahnung gut bedient.
          Lehrgeld im Wettbewerbsrecht.

        Kannst Du bitte mal die passenden Stellen in den Gesetzen bekanntgeben?

        das wird er nicht können, weil es die nicht gibt. *g*
        Es ist zwar tatsächlich verboten, Unaufgeforderte Werbe-emails (=Spam) zu verschicken", aber es handelte sich ja offensichtlich um keine reine Werbe-email. Die Diskussion darüber ist aber müßig, solange wir nicht wissen, wie nun Michaels Mail genau ausgesehen hat.

        Seit wann dürfen sich Geschäftsleute nicht mehr gegenseitig per email schreiben?

        Tja, das frage ich mich auch. ;-)

        Ich habe auch ein bißchen die Lust verloren, in diesem Thread noch etwas zu schreiben.
        1. weil das Problem nun erledigt ist. Michael hat sich ja leider ins Bockshorn jagen lassen und gezahlt.
        Schade, wieder ein Sieg für einen dieser miesen Abmahn-Anwälte, und gleichzeitig auch für einen der Millionen unfähigen Designer. :-((
        (vorausgesetzt, Michael hat wirklich _gravierende_ Fehler auf der Site entdeckt)

        2. weil hier ständig _unreflektiert_ mit Buzzwords nur so um sich geworfen wird. (Kaltaquise, Spam, unlauterer Wettbewerb, Mobbing, mal sehen, was noch alles kommt).

        Wenn man mal googelt, und dann nachliest, was diese Begriffe _wirklich_ bedeuten, kommt man zu dem Schluß, daß keines davon auf den OP zutrifft.

        Schade, daß es hier bis auf wenige Ausnahmen so unsachlich zugeht.

        Grüße
        gaby

        1. habe d'ehre gaby

          Schade, daß es hier bis auf wenige Ausnahmen so unsachlich zugeht.

          Du kannst hier gerne eine Liste mit Deinen Referenzen angeben. Ich bin mir sicher, hier finden sich genug Leute, die Deinen Code in alle Einzelheiten zerlegen, Deine Kunden über unsaubere bzw. qualitätsmäßig schlechte Arbeit anschreiben und ein Angebot für einen Relaunch unterbreiten. Mal sehen, wie Du dann darüber denkst.

          man liest sich
          Wilhelm

          1. Hi,

            Du kannst hier gerne eine Liste mit Deinen Referenzen angeben. Ich bin mir sicher, hier finden sich genug Leute, die Deinen Code in alle Einzelheiten zerlegen,

            Hmmm, wenn es hier eine Rubrik "Webdesign" gibt, verlinke ich vielleicht mal meine momentane Arbeit zur Begutachtung.;-)

            Deine Kunden über unsaubere bzw. qualitätsmäßig schlechte Arbeit anschreiben und ein Angebot für einen Relaunch unterbreiten. Mal sehen, wie Du dann darüber denkst.

            Ich unterstelle Michael jetzt einfach mal, daß er nicht über schlechten Code berichtet hat, (denn davon versteht der Kunde ja eh nix), oder über kleinere Darstellungsfehler in irgendwelchen Exoten-Browsern, sondern über _wirkliche_ Hämmer. (zb eine JS-Navi ohne noscript-Alternative oder sich überlagernde, unlesbare Texte mit 'position:absolute', oder wichtiger Text als img oder flash, oder weitere "Scherze").

            Unter diesen Voraussetzungen finde ich eure Kritik nicht gerechtfertigt.

            Grüße
            gaby

            1. Guten Morgen,

              Hmmm, wenn es hier eine Rubrik "Webdesign" gibt, verlinke ich vielleicht mal meine momentane Arbeit zur Begutachtung.;-)

              Dafür gibt's die Kategorie "SEITENBEWERTUNG". Viel Spaß!

              File Griese,

              Stonie

              --
              It's no use to sit on a fence waiting for the trouble to pass,
              'cos sitting on a fence can make you a pain in the ass.
              Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
        2. Hallo Gaby,
          nee, Du hast zwar Recht damit, daß es nicht gut ist wenn Designer
          schlechte Arbeit abliefern, aber das ist deren Problem, nicht meins und nicht Deins.
          Ja, es gibt entsprechende Gesetze.
          Ich hab ja deswegen mit einem Rechtsanwalt gesprochen, daß war nicht billig, aber sehr aufschlußreich. Werbung via email oder Telefax
          ist in Deutschland verboten, egal in welcher Form. Ob automatisch
          generiert oder per Hand geschrieben.
          Ich bin sehr gut dabei weggekommen, hätte schlimmer ausgehen können.

          Nochmal: bevor man irgendetwas macht, kurz mit dem Rechtsanwalt
          sprechen und gut is.

          1. Hallo Michael,

            nee, Du hast zwar Recht damit, daß es nicht gut ist wenn Designer
            schlechte Arbeit abliefern, aber das ist deren Problem, nicht meins und nicht Deins.

            Die gleiche Idee wie du hatte ich auch mal vor Jahren, habe es dann aber doch wieder verworfen, weil ich mir keinen Nutzen davon versprach. Warum sollte der Kunde dann einem Fremden etwas bezahlen, wo er doch evtl das Recht hätte, von seinem Designer sehr wahrscheinlich _kostenlose_ Nachbesserung verlangen zu können.

            Ich bin sehr gut dabei weggekommen, hätte schlimmer ausgehen können.

            Ich habe mich mal unabhängig von dir zu diesem Thema erkundigt, und mir ist geraten worden, zunächst mal die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, _ohne_ eine Rechtspflicht dazu anzuerkennen.
            Somit kann der Anwalt von dieser Seite aus nicht mehr gegen dich vorgehen.
            Die Kosten dieser Unterlassungserklärung kann er auch nicht von dir einfordern, da du ja deren Rechtmäßigkeit bestritten hast.

            Daraufhin hätte der Anwalt den Designer fragen müssen, ob _er_ nun seine Rechnung bezahlen will, oder ob er sie von dir vor Gericht einklagen will, mit dem Risiko, daß er verliert und _alles_ zahlen muß.

            Ich bin mir darüber im Klaren, daß das natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft ist, und alles davon abhängt, wie du nun deine mail verfaßt hast, und ob man sie als reine Werbung (= Spam = verboten) auslegen kann, oder nicht.
            (Nicht jedes ungebetene Anschreiben mit anhängender Visitenkarte ist Spam)

            Nochmal: bevor man irgendetwas macht, kurz mit dem Rechtsanwalt
            sprechen und gut is.

            Tjaja, eine solche Einstellung dürfte den Vertretern dieser Zunft wohl gefallen. ;-)

            Grüße
            gaby

            ---------------

            PS
            Aber eigentlich ist dieser Thread doch abgeschlossen, denn du hast ja gezahlt und bist somit auf der sicheren Seite.

            1. Ich habe mich mal unabhängig von dir zu diesem Thema erkundigt, und mir ist geraten worden, zunächst mal die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, _ohne_ eine Rechtspflicht dazu anzuerkennen.

              Das wurde mir auch geraten und so habe ichs auch gemacht. Der
              Rechtsanwalt hat mir quasi alles diktiert, war ne gute Er-
              fahrung mit dem Rechtsanwalt, man schläft besser. :-)

              Die Kosten dieser Unterlassungserklärung kann er auch nicht von dir einfordern, da du ja deren Rechtmäßigkeit bestritten hast.

              Daraufhin hätte der Anwalt den Designer fragen müssen, ob _er_ nun seine Rechnung bezahlen will, oder ob er sie von dir vor Gericht einklagen will, mit dem Risiko, daß er verliert und _alles_ zahlen muß.

              Ne, es war dann schnell klar, daß ich gegen geltendes Recht
              verstoßen habe und ich hab dann unterschrieben und bezahlt. Ganz klar
              ist, daß werbe-emails verboten sind. Die Betonung liegt nicht auf
              Spam, sondern auf "unaufgeforderte werbe-email". Die sind in
              Deutschland verboten.

  6. Ich grüsse den Cosmos,

    Ich habe Kunden von einem Webdesigner angeschrieben und Beseitigung von
    Bugs auf ihren Websites angeboten, aber alles in sachgemäßer und freundlicher Art.

    Was ist denn an SPAM sachgemäss und freundlich?

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
    ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
  7. Hallo,
    wie bereits in meiner letzten Nachricht gesagt ist das Problem
    gelöst. Alles halb so wild, Lehrgeld gezahlt und gut is.

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Gruß